Schuldner Kündigt Arbeitsverhältniss nach Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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strange
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#41

13.07.2011, 12:48

vielleicht § 288 StGB ??? *einwerf*

das sollte wohl ein Strafrechtler einschätzen können...

Wie hat der Herr denn das Auto bezahlt? Hat er vllt das Auto gekauft, um im Vermögensverzeichnis kein Sparguthaben angeben zu können?

Leider kennen wir hier solche "schlauen" Schuldner auch.

Bei DER Summe würde ich auf jeden Fall versuchen, wenn nichts anderes möglich ist, über den Eingehungsbetrug zu gehen. Es ist ja nicht unsere Aufgabe zu entscheiden, ob der vorliegend gegeben ist.
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Thomas Manegold
Morbus Dei
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Adora Belle
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#42

13.07.2011, 13:17

Nein, auch nich § 288. Veräußern ist sowieso (-), und das bloße Beschädigen ist gerade kein Beiseiteschaffen. *seufz* Es ist doch wirklich müßig, hier krampfhaft nach was zu suchen, was nun mal nicht da ist.
joggellive
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#43

14.07.2011, 11:31

Moin,
naja dann werd ich die Akte wohl erst mal beiseite legen. Ich habe nichts mehr wo ich dran festhalten könnte. Es wäre ja auch zu schön gewesen.

[off]
ich frage mich halt wie man sein leben so wegwerfen kann der hatte ne ganze stange Kohle verdient und soviel wäre nicht mal gepfändet gewesen. Und nun von gutverdiener auf Harz IV oder Bettler zu machen is schon ein heftiger Lebenswandel, mal schauen wie lange er das durchhält, ich könnts nicht...
[on]
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