Domainpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Andreas

#41

20.08.2010, 05:10

Vielen Dank! Hier kann ich es jetzt auch lesen.

Hast du schon eine Antwort seit dem 11.8.2010 in eurer Sache?
csiebert
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#42

20.08.2010, 13:02

Jein. Keine sachliche... Die Frau Klier, ebenfalls Rechtsabteilung der DENIC, teilte mit, dass sich der PfÜB ja nur auf eine Domain beziehen würde.

Ich habe ihr dann eine Kopie des PfÜB meinem Kurzbrief beigelegt und den satz "sowie sämtliche anderen dem Schuldner gehörenden Domains" neon-gelb markiert. Wenn das nicht hilft, male ich es ihr auch gern nochmal auf ;)

Der DENIC gegenüber habe ich jetzt einen schärferen Ton angeschlagen. Da eine DS-Erklärung nicht einklagbar ist, kann man auch leider kein Zwangsgeld nach § 888 ZPO beantragen, was meine erste Idee gewesen wären. Durch die Weigerung der DENIC, eine DS-Erklärung abzugeben (also insbesondere die Information bzgl. bereits vorliegender Pfändungen sowie eine Aufstellung der weiteren Domains) ist die weitere Zwangsvollstreckung nicht möglich. Ich habe der DENIC unter Fristsetzung nochmal die Chance eingeräumt, sich entsprechend zu äußern, und werde nach Fristablauf Wertgutachten zu den mir bekannten Domains erstellen lassen und die DENIC dann auf Schadenersatz verklagen.

Gruß, Chris
Andreas

#43

20.08.2010, 13:04

Hochinteressant - viel Erfolg :daumen und bitte weiter hier informiert halten, das Drama der Domainpfändungen muß ja irgendwann einmal geklärt werden, auf die ein oder andere Weise!
csiebert
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#44

23.08.2010, 00:14

So, auf mein letztes Schreiben schrieb Herr Welzel in einer selbstgefälligen und arroganten Art und Weise, die seinesgleichen sucht, dass das Gericht die DENIC ganz offensichtlich "irrtümlich" als Drittschuldnerin genannt hat. Auf das Urteil des BGH ist er nicht weiter eingegangen.

Desweiteren kann er nicht nachvollziehen, dass seine verweigerte Mitwirkung einen Schaden verursachen könnte.

Ferner stellt Herr Welzel fest, dass der Beschluss, den das AG erlassen hat, durch die Verwendung der Klausel "auch alle weiteren Domains des Schuldners" von vorneherein gegenstandslos ist, da dies eine unzulässige Ausforschungspfändung sei. Interessant, dass die Drittschuldnerin sich selbst über einen Richter stellt... Bin gespannt, wie das in einem eventuellen Prozess ankommt.

Bleibt die fristgerechte Erklärung, wie zu erwarten ist, aus, werde ich klagen.

Gruß, Chris
Andreas

#45

25.08.2010, 05:10

Es war aber nicht ernsthaft mit was anderem zu rechnen :D selbstverständlich begeht das Gericht "Irrtümer", während er nichts nachvollziehen kann. Offenbar macht er seinen Job aber trotzdem gut, er hält Kosten und Verwaltungsaufwand von der DENIC fern -> stell dir vor, er würde das anerkennen, der könnte direkt drei neue Stellen für die Abgabe von Drittschuldnererklärungen schaffen bei 13.812.255 (Stand von im Moment) .de-Domains :lol:

Also dann, gib Gas, Chris :wink:
csiebert
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#46

25.08.2010, 13:10

sehr interessant sind einige zitate aus dokumenten, die herr welzel zur internen fortbildung und auf vorträgen benutzt:
Welzel: 20XI2009 hat geschrieben:DENIC will
die technische Funktion als Registrierungsstelle
neutral
effizient
ungestört
zum Wohle der Community
(i. e. im öffentlichen Interesse)
ausüben

deshalb muß DENC sich stets wehren

denn bei dreizehn Millionen Domains
ist jeder Fall ein Präzedenzfall…
fett und kursiv kommt von herrn welzel übrigens selbst. stören tun hier wohl gläubiger und gerichte...

sicherlich macht er seinen job im sinne der denic gut, aber sich trotz höchstricherlicher entscheidungen gegen seine gesetzlichen pflichten zu wehren, und, nur im kenntnis, dass die ds-auskunft nicht einklagbar ist, im prinzip geltendes recht zu brechen, ist für einen anwalt schon ziemlich hart...

bei updates gibts news ;)

gruß, chris
Andreas

#47

25.08.2010, 21:25

Ich möchte mein Forum auch gern ungestört und zum Wohle der Community betreiben.

Kann ich jetzt deswegen die Zahlung der Domaingebühren um die DENIC-Kosten verringern? Die stören mich auch, ich glaube, gegen die muß ich mich auch mal stets wehren. Das dürfte sich lohnen, bei >50 eigenen Domains :)

Allez hopp :mrgreen:
csiebert
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#48

25.08.2010, 21:29

Kannst das ja mal als Argument anbringen ;)
Tom71
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#49

26.08.2010, 08:45

Hallo! Interessante Diskussion...... mich würde mehr allgemein noch interessieren wie ihr das seht:

Schuldner ist ehm. Gewerbetreibender; hatte Domain auf seinen Namen eingetragen. Firma ist dann quasi von seiner Freundin übernommen worden (nachdem er in die Inso ging) mit neuer Domain, die aber wiederum auf seinen Namen eingetragen ist bei Denic. Er hat kein Gewerbe mehr....
Ich kann doch dennoch auch die neue Domain pfänden, auch wenn der Webshop lt. Impressum auf seiner Freundin läuft oder? Muss er nicht zudem ein Gewerbe angemeldet haben, um eine Domain auf seinen Namen laufen zu haben, wenn auf dieser ein Webshop von einer anderen Person betrieben wird?
csiebert
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#50

26.08.2010, 14:50

Hi,

ja, die kannst du pfänden, denn Gewerbetreibender ist ja jemand anders. Ohnehin bestünde hier nur ein Pfändungsschutz, wenn die Domain schon so bekannt wäre, dass sie nicht mehr gegen eine andere zu ersetzen wäre.

Tipp: Auch wenn die DENIC DS ist, erspar dir viele unnütze Diskussionen und gebe sowohl DENIC als auch den Provider als DS an.

Gruß, Chris
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