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Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 17.01.2013, 14:58
von sternchen160983
Nein, die Gerichtskosten fallen weg!

Wenn du eine Abschrift von einem Vermögensverzeichnis nach altem Recht haben willst, bleibt alles, wie es bislang war. 15,- € GK und gut.

Wenn du aber eine Abschrift von der neuen Vermögensauskunft haben willst, gehst du über den GVZ und dessen Gebühr ist 25,- €. Wie gesagt, ob dann dort noch Auslagen dazu kommen, da bin ich mir nicht ganz sicher (bislang hab ich's noch nicht probiert)

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:05
von Pitt
Muss ich mich für jede Recherche im elektronischen Schuldnerverzeichnis neu registrieren lassen? Bekomme ich also für jede Anfrage eine andere PIN?

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:08
von BKKler
Nein du erhälst einmalig bei der Registrierung eine PIN per Post.

Dann den Link den du per EMail bereits erhalten hast anklicken und dort anmelden.

Die PIN gibts du zusammen mit deiner Email bei der ersten Anmeldung ein und kannst dann ein Kennwort festlegen mit dem du dich in Zukunft anmeldest.

Hab die PIN gestern bekommen...

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:08
von haribo
Hallo zusammen, ich habe heute meine erste Vermögensauskunft erhalten. Bin nun mal gespannt, wie lange es dauert, bis die Vollstreckungsunterlagen nach dem Eintragungsanordnungsverfahren zurückkommen.

Wisst Ihr zufällig, ob ich im neuen Pfüb-Formular bei einer Pfändung der Altersrente den Buchstaben B ankreuzen muss oder muss ich diese Pfändung unter G eintragen?

Vielen Dank und viele Grüße haribo

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:21
von Majo
Hi,

zwei Fragen zum Vollstreckungsportal:
Hat von euch schonmal jemand eine kostenpflichtige Auskunft eingeholt? Wenn ja, wie hoch sind die Kosten? Kostet es auch was, wenn die Anfrage kein Ergebnis liefert?
Telefonische Auskünfte geben die zentralen Gerichte jetzt nichtmehr, oder? Würde ja wohl keinen Sinn machen, dann würde jeder eher anrufen, um sich die Auskunftskosten zu sparen...

Edit:
ok, sorry, das waren jetzt mehr als 2 Fragen ;-)

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:23
von Soenny
Es werden wohl noch gar keine Auskünfte abgerufen werden können, das gilt ja nur für VVs ab 1.1.13 ;)

Ich habe aber mal per Mail beim Vollstreckungsportal nachgefragt bzgl. der Kosten und diese Auskunft erhalten:
"die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Landesvorschriften, für NRW ist dies das JustG NRW. D.h. 4,50 Euro je übermittelten Datensatz und zwar auch für die Information, dass eine Eintragung für den Schuldner nicht vorliegt.
Bzgl. Abrufe in anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die unter http://www.vollstreckungsportal.de" target="blank unter Menüpunkt „Kontakt“ angegebenen
Kontaktadressen der Zentralen Vollstreckungsgerichte.
Die Gebühren werden mit Kreditkarte abgerechnet. Allerdings ist dies derzeit technisch noch nicht möglich, was aber nicht heißen soll, dass die
Kosten – wahrscheinlich im Laufe des 1. Halbjahres – nicht nachgefordert werden."
Somit ist jetzt sicher, daß auch für Negativauskünfte die Kosten erhoben werden :shock:

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:26
von nephele
Wird per Kreditkarte abgerechnet? :shock: Klar, ich frag mal unseren Geschäftsführer, ob ich seine Kreditkarte dafür angeben kann :vogel

Bevor das da nicht einigermaßen läuft und sich eingespielt hat, werden wir das Portal wohl nicht nutzen.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:27
von sunny84
Somit ist jetzt sicher, daß auch für Negativauskünfte die Kosten erhoben werden :shock:
:shock: Das find ich jetzt aber ganz schön heftig.
Ich hab eben mal nach nem Schuldner gesucht, weil ich vom AG darauf hingewiesen wurde, dass es da ja zwischenzeitlich schon was neues (Ergänzung der EV o. ä.) nach neuem Recht vorliegen könnte. Da wurd mir aber nix angezeigt wegen Kosten. Find ich ja nett...
Und die Abrechnung mit Kreditkarte ist ja auch "nett"...
Telefonische Auskünfte geben die zentralen Gerichte jetzt nichtmehr, oder?
Doch teilweise schon. Aber die sagen dir halt nur, ob bis 31.12.12 ne EV abgegeben wurde. Alles, was neu ist, musst du über das Vollstreckungsportal suchen.

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:29
von Majo
Das mit der Kreditkarte ist ja echt witzig... :roll:
Ich schätz, das wird dann irgendwann über Einzugsermächtigung laufen...

Find ich echt heftig, dass sogar Negativauskünfte was kosten! :evil:

Re: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Verfasst: 18.01.2013, 11:31
von tiko73
Das mit der Kreditkarte ist ja blöd. Dann können wir hier das ja mal voll knicken :motz