Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
samsara
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#381

17.01.2013, 11:02

Das wären m.E. dann unnötige Kosten, die der Schuldner nicht zu tragen hat. Man hat doch eine Kostenminderungspflicht.
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Pepples
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#382

17.01.2013, 11:10

Könnte mir höchstens vorstellen, dass es Probleme gibt, wenn ich dem GVZ mitteile, dass die im Titel angegebene Anschrift mittlerweile ... lautet und ich mich hierzu nicht auf eine EMA-Auskunft beziehen kann.
Warum das denn? Es war bisher kein Problem wie wir die Anschrift ermittelt haben, die vom Titel abweicht und ich denke nicht, dass das in Zukunft eines sein wird. :wink:
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Pitt
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#383

17.01.2013, 11:21

Wie ist das eigentlich in den Fällen, in denen der GVZ die neue Adresse durch Befragung der Nachbarn o.ä. rausbekommt? Das kam hier in der Vergangenheit ab und zu vor. Gibt's dafür auch eine Gebühr i. H. v. 10,00 € für den GVZ? In Nr. 440 GvKostG und in § 755 ZPO ist ja nur die Rede von Auskunftsbehörden.
sternchen160983
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#384

17.01.2013, 12:02

OK hab ich jetz verstanden :thx , wie ist dass dann weiter, wenn der GVZ eben feststellt, dass der Schuldner unter der angegebenen Anschrift nicht mehr wohnhaft ist. Muss ich dann im Antrag direkt sagen, dass ich die EMA aus Kostengründen selbst machen will? Oder kann der GVZ dann einfach die Auskunft einholen?
tiko73

#385

17.01.2013, 12:03

Du kannst da in dem Formular glaub ich irgendwo ankreuzen oder eintragen, dass du das in dem Fall zurück haben willst (und eben auch keinen Haken, dass der GV die EMA machen soll).
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Adelia
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#386

17.01.2013, 13:33

Wenn mir das Schuldnerverzeichnis jetzt verrät, dass der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben hat, muss ich ja den Gerichtsvollzieher mit der Einholung dieser beauftragen. In welcher Höhe entstehen da eigentlich für Gerichtsvollzieherkosten für die Einholung?
sternchen160983
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#387

17.01.2013, 13:34

Adelia hat geschrieben:Wenn mir das Schuldnerverzeichnis jetzt verrät, dass der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben hat, muss ich ja den Gerichtsvollzieher mit der Einholung dieser beauftragen. In welcher Höhe entstehen da eigentlich für Gerichtsvollzieherkosten für die Einholung?
Die Abschrift vom Gerichtsvollzieher kostet 25,- €, ich glaube + Auslagen.
sternchen160983
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#388

17.01.2013, 13:38

Dany1981 hat geschrieben:Zum Thema Vollstreckungsportal:

Wir haben jetzt die Registrierung abgeschlossen (...)
Ich auch... Da steht drin, dass die Abfragen nicht kostenlos ist. Preise scheinen länderabhängig zu sein? Ja und in welcher Höhe fallen Sie dann nun wo an? Das müsste doch eigentlich auch veröffentlicht werden oder seh ich das falsch?

Hat jemand eine Ahnung, wie das mit dem Bezahlen läuft? Kriegt man da eine Rechnung pro Abfrage/Datensatz zum Überweisen oder eine Monatsabrechnung?
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Adelia
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#389

17.01.2013, 13:47

Das heißt ich bezahle 4,50 EUR für das Schuldnerverzeichnis, 25 EUR + Auslagen für den GVZ und 15 EUR für das Gericht = 44,50 EUR Auslagen für die Einholung der Vermögensauskunft?!
Pitt
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#390

17.01.2013, 13:57

Die 15,00 € für die Abschrift gibt es bei den neuen Vermögensverzeichnissen, die über den GVZ angefordert werden, nicht mehr. Aber Kosten für Schuldnerverzeichnis + GVZ-Kosten stimmen, wobei letztere zum 01.07. noch einmal erhöht werden sollen.
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