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Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 19.10.2016, 13:04
von icerose
niva hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
niva hat geschrieben:
rena hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und der Schuldner hat über den GVZ über 2 Raten am 11.10. und 12.10. die Forderung beglichen. Wäre da eine 1,0 Einigungsgebühr angefallen? :kopfkratz
nein. wenn der GVZ und der Schuldner was miteinander vereinbaren, dann hat der RA damit nicht mitgewirkt und ohne Mitwirkung keine EG.
das ist aber ein fieser Fehler. :schock
und ich muss ihn sehen :patsch sorry - ist aber wichtig. :knutsch

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 19.10.2016, 13:25
von niva
icerose hat geschrieben:
niva hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
niva hat geschrieben:
rena hat geschrieben:Hallo zusammen,

wir haben die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt und der Schuldner hat über den GVZ über 2 Raten am 11.10. und 12.10. die Forderung beglichen. Wäre da eine 1,0 Einigungsgebühr angefallen? :kopfkratz
nein. wenn der GVZ und der Schuldner was miteinander vereinbaren, dann hat der RA damit nicht mitgewirkt und ohne Mitwirkung keine EG.
das ist aber ein fieser Fehler. :schock
und ich muss ihn sehen :patsch sorry - ist aber wichtig. :knutsch
gut so. besser als wenn es alle überlesen und dann fröhlich die EG abrechnen. ;)

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 02.02.2017, 12:01
von paralegal6
mein erster PÜB seit Ewigkeiten :huepf alle anderen Schuldner waren immer blank. Ich habe nun den Arbeitgeber als Drittschuldner, ganz unten auf Seite 8 steht "Zugleich wird dem Gläubiger die zuvor bez. F. i.H.d. gepfändeten Betrages entweder zur Einziehung überwiesen oder an Zahlung statt überwiesen :kopfkratz :kopfkratz was nehme ich sprich was heisst das auf Deutsch???? :thx

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 02.02.2017, 13:29
von icerose
du musst "zur Einziehung überwiesen" ankreuzen. Warum? Damit dies als schuldbefreiende Zahlung gilt. Weiß das gar nicht mehr so genau. :oops:

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 02.02.2017, 16:20
von paralegal6
Ok dann mache ich das, wurde moniert, hatte nur oben ein Kreuz

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 05.04.2017, 20:35
von MaRa84
Leute...Hilfe!!!
Was mache ich wenn der Drittschuldner (Bank)den Pfüb zurückschickt mit Vermerk: Pfändung nicht anerkannt wegen fehlenden Seiten 5,6.

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 05.04.2017, 20:39
von MaRa84
Jetzt war ich zu schnell..sorry.

Der Fall ist folgender: ich habe angefangen einen Pfüb auszufüllen...Ewigkeiten her und meine Kollegin hat ihm dann mit dem Anwalt zusammen fertiggestellt und auch weggeschickt weil ich nur tz arbeite und Feierabend hatte.
Sie hat tatsächlich im Formular angekreuzt...nur die ausgefüllten Seiten ausdrucken... diese lediglich sind ans Gericht gegangen...
Ich kenne mich ja eh schon ksum mit zv aus und dann auch noch diese Sache nun...wer weiß Rat??

Lieben Dank!

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 05.04.2017, 21:22
von paralegal6
Seite 5 ist Anspruch Kreditinstitute, den sollte man schon ausfüllen wenn es an die Bank geht!
Berichtigung beim Rechtspfleger versuchen, ob das aber ein Grund ist nicht anzuerkennen weiss ich nicht :-?

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 06.04.2017, 07:06
von MaRa84
Guten Morgen!
Danke für deine Antwort! Ja, Seite 5 ist schon wichtig und das weiß sogar ich..Leider wurde dieser Pfüb total vergeigt und ich werde dafür gerade stehen müssen. Zu blöd nur, dass ich noch in der Probezeit bin...heul..

Gibts ein Muster vielleicht wie ich die Berichtigung an den Rechtspfleger schreiben kann? Keine Ahnung wie ich formulieren soll.

Einen schönen Donnerstag euch!

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 06.04.2017, 09:17
von icerose
Guten Morgen,
schick den ganzen Pfüb hin - der hätte so eigentlich gar nicht erlassen werden dürfen - mit den ausgefüllten (fehlenden) Seiten dazu und bitte - mit der Bitte, das Versehen zu entschuldigen - um Korrektur und Vermittlung der (erneuten) Zustellung. Sollte eigentlich klappen.