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Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 10:48
von icerose
JanineMo hat geschrieben:muss ich auf Seite 8 des Formulars etwas ankreuzen? Die Gegenseite erhält Dienst- und Versorgungsgbezüge.
ja, du solltest das zweite und das dritte Feld ankreuzen (und ganz oben das: "Es wird angeordnet, dass...")
und dazu vielleicht unten noch die Kontoauszüge pfänden (musst du selbst eintragen), etwa so:

"der Schuldner die Kontoauszüge, nach seiner Wahl auch Kopien hiervon, an den Gläubiger herauszugeben hat, die Buchungsvorgänge betreffen, die ab Zustellung des PFÜB´s an die Drittschuldnerin (§ 829 Abs. 3 ZPO) erfolgt sind (BGH VE12,74). Insofern sind Schwärzungen einzelner Buchungen unzulässig (BGH VE 12,78)"

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 11:08
von paralegal6
da muss man nichts ankreuzen, mache ich zumindest nicht, Arbeitgeber rechnet ja selber die pfändbaren Beträge aus, Sparbuch pp hast du ja nicht

zu meiner Sache: Stammkapital pfänden entfällt wohl oder hat es mal gemand geschafft?, dann nur wo Weisswurst eintragen, bei G? Bei Anspruch habe ich keine RG NR o.ä. kann ich dann einfach schreiben aus Lieferung o.ä.?

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 11:08
von JanineMo
Ich habe den Pfüb wegen Unterhaltsforderungen.

Dort steht bei mir auf Seite 8:

Es wird angeordnet, dass zur Berechnung des nach § 850 c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens zusammenzurechnen sind:

Arbeitseinkommen bei Drittschuldner ...... und.......


Es wird angeordnet, dass zur Berechnung des nach $ 850c ZPO pfändbaren Teils des Gesamteinkommens zusammenzurechnen sind:

laufende Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch von Drittschuldner ..... und Arbeitseinkommen bei Drittschuldner.

Muss ich von diesen Sachen etwas ankreuzen?

Sorry für diese Fragerei, aber ich kann hier auch niemanden fragen, da ich allein in der Kanzlei bin.

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 11:13
von paralegal6
hat dein Schuldner mehrere Arbeitgeber?

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 11:16
von JanineMo
Nein, er bekommt nur die Dienst- und Versorgungsbezüge (aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt).

Da wir aber seine Bankdaten haben, soll ich jetzt das Konto pfänden.

Also kreuze ich nichts von dem an.

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 11:20
von icerose
@paralegal6: dein Weissbier ist der Drittschuldner, und ja, du pfändest dann aus Lieferung vom dannundann
Stammkapital pfänden könntest du höchstens bei Weisswurst - die ist ja dein Schuldner. ;)

@JanineMo: sorry, hab ins falsche Formular geschaut. Also auf Seite 8 brauchst du nichts ankreuzen, sondern das, was ich oben schon schrieb, kommt bei dir auf Seite 9. Hier geht es ja um eine Kontopfändung. ;)

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 12:45
von paralegal6
icerose: habe gesehen dass ich nur Stammkapital pfändne kann wenn es noch nicht eingezahlt ist? Ansonsten sei es nicht pfändbar. Und dann wäre ja auch Schuldner und Drittschuldner der gleiche? bin so verwirrt grade

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 12:53
von icerose
paralegal6 hat geschrieben:habe gesehen dass ich nur Stammkapital pfändne kann wenn es noch nicht eingezahlt ist? Ansonsten sei es nicht pfändbar. Und dann wäre ja auch Schuldner und Drittschuldner der gleiche? bin so verwirrt grade
aber du siehst das richtig. ;)

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 12:58
von Anahid
Wieso sind Schuldner und Drittschuldner gleich? Schuldner ist die Gesellschaft, Drittschuldner der Gesellschafter, der noch einzahlen muss. :kopfkratz

Re: Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis

Verfasst: 22.09.2016, 13:03
von icerose
:zustimm und :thx Anahid. Wo war mein Kopf nur gerade :schock