Deshalb schicke ich den auch nur noch einfach, nachdem ich die überzähligen Exemplare mehrmals zurück bekommen hab.
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Sammelthread: ZV-Reform, Pfüb in der Praxis
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Dann haben wir wohl unterschiedliche Gerichte. Wenn ich es mal nur einfach schicke, dann bekomme ich immer eine Monierung und muss die restlichen Exemplare nachschicken.tiko73 hat geschrieben:Deshalb schicke ich den auch nur noch einfach, nachdem ich die überzähligen Exemplare mehrmals zurück bekommen hab.
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- sunny84
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Ich schicke auch höchstens noch 2 Exemplare mit, nachdem es mir mehrfach so ergangen ist wie samsara; ich also trotz ausreichend beigefügter Abschriften trotzdem noch Kopierkosten beim GV bezahlen "durfte". Seh ich echt nicht mehr ein.
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Mir liegt eine Akte vor, wo ich Gesellschaftsanteile des Schuldners als Gesellschafter einer GmbH pfänden soll. Hat jemand schon einmal Gesellschaftsanteile gepfändet? Ich muss dazu ja sicherlich das PfÜB-Formular verwenden und Drittschuldner ist dann die Gesellschaft? Und ist dann auf Seite 4 des Formulars, "Forderung aus Anspruch", unter "G" ein eigener Anspruch zu formulieren? Und die Verwertung findet dann später durch öffentliche Versteigerung statt?
Ich hoffe, jemand hier hat das schon einmal gemacht und kennt sich aus
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Ich habe (leider) schon seit einer gefühlten Ewigkeit keinen PfÜB mehr gemacht und hätte jetzt eine Frage, die auf den bisherigen Seiten noch nicht gestellt wurde.
Ich habe 2 Schuldner und kann - wenn ich das richtig im Kopf habe - die Gebühr für den PfÜB 2x ansetzen. Nur wie mache ich das am besten im Formlar. Setze ich dann einfach handschriftlich ein x2 ein?`
Ich habe 2 Schuldner und kann - wenn ich das richtig im Kopf habe - die Gebühr für den PfÜB 2x ansetzen. Nur wie mache ich das am besten im Formlar. Setze ich dann einfach handschriftlich ein x2 ein?`
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Guten Morgen, auf die vorige Frage hätte ich auch gerne eine Antwort
Bekommt man dann auch 2 x die Auslagen?
Außerdem hätte ich noch eine zusätzliche Frage, denn das habe ich noch nicht wirklich gemacht bei einem Pfüb:
Schuldner hat 2 Arbeitgeber, die trage ich dann doch beider unter DS auf Seite 3 des Formulars ein, oder?
Zusätzlich möchte ich (Seite 7 des Formulars) das Einkommen zusammenrechnen lassen. Das geht doch oder?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, das habe ich, wenn überhaupt vor 25 Jahren mal gemacht
schon mal
Bekommt man dann auch 2 x die Auslagen?
Außerdem hätte ich noch eine zusätzliche Frage, denn das habe ich noch nicht wirklich gemacht bei einem Pfüb:
Schuldner hat 2 Arbeitgeber, die trage ich dann doch beider unter DS auf Seite 3 des Formulars ein, oder?
Zusätzlich möchte ich (Seite 7 des Formulars) das Einkommen zusammenrechnen lassen. Das geht doch oder?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, das habe ich, wenn überhaupt vor 25 Jahren mal gemacht
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Das hier sollte dir schon mal weiterhelfen wegen 2 x Auslagenpauschale:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 60142.html
Wg. der weiteren Frage: 2 x ja und ich mache dann noch einen Zusatz, bei welchem Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen entnommen werden soll.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 60142.html
Wg. der weiteren Frage: 2 x ja und ich mache dann noch einen Zusatz, bei welchem Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen entnommen werden soll.
Liebe Grüße Sonnenkind
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bräuchte hier auch eine Info.... *need help*weneste hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
soll Miete pfänden. Da nehm ich doch den Anspruch G und trag einfach meinen Anspruch ein, oder? Man, dieses "schöne" Formular, meine alten Muster waren so schön..
Jetzt schonmal vielen Dank für Hilfe.
LG Weneste
wie wird das jetzt gemacht?
Ich würde auch zu G tendieren und da was eintragen... Habt ihr da evtl. ein Muster parat?
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Ja, G ankreuzen und dann im passenden Freifeld ungefähr sowas eintragen:
"Gepfändet werden insbesondere Ansprüche
-auf Zahlung von rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinsen aus allen mit den Schuldnern vereinbarten Mietverträgen über genaue Bezeichnung des Objekts,
- auf Zahlung von Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen,
- auf Zahlung fälliger Kaution."
Mehr gibts da ja nicht.
"Gepfändet werden insbesondere Ansprüche
-auf Zahlung von rückständigen, fälligen und künftig fällig werdenden Mietzinsen aus allen mit den Schuldnern vereinbarten Mietverträgen über genaue Bezeichnung des Objekts,
- auf Zahlung von Nachforderungen aus Betriebs-, Heiz- und/oder Nebenkostenabrechnungen,
- auf Zahlung fälliger Kaution."
Mehr gibts da ja nicht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Die fällig werdende Kaution steht aber dem Mieter zu und der ist ja dein Drittschuldner. Wenn Mieteinnahmen gepfändet werden, dann geht Pfändung Kaution nicht.
Allenfalls könnte man evtl. die Kaution pfänden, die sich der Vermieter - also in dem Fall der Schuldner - aufgrund Schadenersatz einbehält. Dann muss es aber auch so formuliert werden.
Allenfalls könnte man evtl. die Kaution pfänden, die sich der Vermieter - also in dem Fall der Schuldner - aufgrund Schadenersatz einbehält. Dann muss es aber auch so formuliert werden.
Liebe Grüße Sonnenkind
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