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Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 09:20
von icerose
... hat geschrieben:
21.11.2023, 07:21
mistral hat geschrieben:
19.11.2023, 17:53
Hat keiner eine Idee?
Irgendeine Quelle, wo steht, dass der Gerichtsvollzieher nicht einfach so - ohne Anhörung des Gläubigers - auf die Vollstreckung der verjährten Zinsen verzichten darf ?
Mit Verlaub, das Ganze hier wirkt mir hochgradig rechtmissbräuchlich.
Da werde ich garantiert nicht noch mit Tipps weiterhelfen.

Wenn man selbst weiß, dass die Zinsen verjährt sind, zu versuchen sie über die Formalisierung des Vollstreckungsrechts aus dem Schuldner herauszuquetschen ist m.E. unterste Schublade.
Vor allem wenn es nur darum geht darauf zu hoffen, dass der Schuldner aus Unwissenheit oder Angst vor dem (vermeintlichen) Prozessrisiko darauf verzichtet aein Recht mit der Vollstreckungsgegenklage geltend zu machen.

Das man sich dann ernsthaft darüber aufregt, dass die staatlichen Vollstreckungsorgane diesen Rechtsmissbrauch sabotieren, anstatt ihm Vorschub zu leisten setzt dem Ganzen die Krone auf.
:good

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 09:21
von icerose
mistral hat geschrieben:
21.11.2023, 09:14
Das ist ja der größte Müll-Beitrag den ich hier jemals gelesen habe.
Du weißt offensichtlich gar nicht was rechtsmissbräuchlich ist.
Verwirkung ist hier auch nicht gegeben. Wo soll denn das Umstandsmoment sein?

Wenn der Gläubiger die Zinsen haben will, die ihm laut Urteil zustehen, dann ist das nicht rechtsmissbräuchlich.

Wenn ein Schuldner jahrelang nichts zahlt, dann ist das für dich in Ordnung.
Mit Verlaub - bitte achte auf deinen Ton. Wer das hier liest, hat ganz sicher keine Lust mehr, dir auf irgendeine Frage zu antworten. So wie ich z. B.
Dennoch: Viel Erfolg.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 09:35
von mrsgoalkeeper
mistral hat geschrieben:
21.11.2023, 09:14
Das ist ja der größte Müll-Beitrag den ich hier jemals gelesen habe.
Du weißt offensichtlich gar nicht was rechtsmissbräuchlich ist.
Verwirkung ist hier auch nicht gegeben. Wo soll denn das Umstandsmoment sein?

Wenn der Gläubiger die Zinsen haben will, die ihm laut Urteil zustehen, dann ist das nicht rechtsmissbräuchlich.

Wenn ein Schuldner jahrelang nichts zahlt, dann ist das für dich in Ordnung.
Komm mal wieder runter. Du willst schließlich was von den anderen Nutzern. Da kann man schon mal freundlich bleiben. Aber gut zu wissen, wie Du Dich verhälst, wenn Deine Wunschantwort nicht geliefert wird. :pfeif

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 10:02
von Pitt
Der Kern der Frage wurde Mistral bereits 2022 von ... beantwortet, der hier jetzt angeblich "den größten Müll-Beitrag" abgeliefert hat:
viewtopic.php?f=41&t=96068

Jedes Mal das gleiche Spiel. Eine Frage wird gestellt, einige Antworten gehen ein, mal erfolgt gar keine Reaktion oder der Einwand, dass die Antwort nicht befriedigend ist und dann artet das Ganze in unsachliche Diskussionen aus, weil es gegen das natürliche Rechtsempfinden o. ä. und alle Forenteilnehmer nur noch frustriert sind. Immer wieder Fragestellungen, die bei einer ordnungsgemäßen Bearbeitung von Forderungsangelegenheiten so nicht auftreten dürften (wie im verlinkten Beitrag, wo nach 20 Jahren überlegt wird, ob man bei Restforderung von 10 € die aufgelaufenen Zinsen der letzten 20 Jahre nun doch noch einfordert). Wenn keine Antworten auf den Thread mehr eingehen, wird einige Zeit später mit einer Nachfrage versucht, die Diskussion und die Forenteilnehmer wieder zum Kochen zu bringen. Viel Erfolg bei den nächsten Fragestellungen. Bin dann mal weg.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 13:40
von mistral
Ja sorry.
Ich habe mich etwas aufgeregt. Das wird man ja noch dürfen.
Alles, was ich geschrieben habe, war aber richtig.
Die Antworten von manchen anderen Leuten hier waren auch nicht freundlicher als meine und teilweise sachlich einfach falsch.
Und bei falschen Antworten rege ich mich manchmal auf.

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 14:10
von mrsgoalkeeper
mistral hat geschrieben:
21.11.2023, 13:40
Ja sorry.
Ich habe mich etwas aufgeregt. Das wird man ja noch dürfen.
Alles, was ich geschrieben habe, war aber richtig.
Die Antworten von manchen anderen Leuten hier waren auch nicht freundlicher als meine und teilweise sachlich einfach falsch.
Und bei falschen Antworten rege ich mich manchmal auf.
Wenn Du es doch eh besser weißt, warum fragst du dann? :kopfkratz

Re: Gerichtsvollzieher hilft Schuldner mit verbotener Rechtsberatung

Verfasst: 21.11.2023, 16:48
von Soenny
Es reicht, ich mache hier zu und @mistral noch mal solche verbalen Entgleisungen und ich lösche deinen Account, so was brauchen wir hier nicht!

:closed