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Re: Pfändung von Arbeitseinkommen

Verfasst: 25.04.2023, 13:02
von icerose
Hühnerhaufen hat geschrieben:
25.04.2023, 11:27
Ich habe jetzt mit dem AG telefonieren können.

Ich schicke die Ausfertigung zurück an das Gericht mit der Bitte, die Anlage für die Drittschuldner beizufügen und beantrage gleichzeitg weitere Ausfertigungen.
:daumen So geht es auch. :mrgreen: