Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?
Verfasst: 09.09.2016, 08:06
Wie hoch waren denn die Kosten für das Erinnerungsverfahren?
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30,00 €samsara hat geschrieben:Wie hoch waren denn die Kosten für das Erinnerungsverfahren?
katuscha hat geschrieben:und im Pfüb hatte ich die Kosten für das Erinnerungsverfahren nicht drin, da wir der Meinung waren, dass sie es rausstreichen, weil wir ja nach deren Meinung einen falschen Pfüb gestellt hatten.