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Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.09.2016, 08:06
von samsara
Wie hoch waren denn die Kosten für das Erinnerungsverfahren?

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.09.2016, 08:27
von katuscha
samsara hat geschrieben:Wie hoch waren denn die Kosten für das Erinnerungsverfahren?
30,00 €

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.09.2016, 09:27
von icerose
katuscha hat geschrieben:und im Pfüb hatte ich die Kosten für das Erinnerungsverfahren nicht drin, da wir der Meinung waren, dass sie es rausstreichen, weil wir ja nach deren Meinung einen falschen Pfüb gestellt hatten.
:sad:
aber gut, dass der Rest bezahlt ist ;)