Hallo Mitstreiter,
ich habe auch einen PÜ wg. Taschengeld erwirkt. Ich hab noch nichts davon, weil der Gatte ebenfalls schweigt. Keine Erklärung, keine Geld, keine Reaktion. Meine letzte Frist im Guten läuft in Kürze ab.
Ich beabsichtige dann die ZV gegen den Ehemann. Ich habe seinerzeit gelernt, dass auch ein PÜ ein Titel ist. (Ist aber schon lange her.....)
Jetzt wundert es mich, hier zu lesen, dass ihr eine Klage gegen den Drittschuldner für den weiteren möglichen Weg haltet.
Hab ich das was verpasst während meiner längeren Kanzlei-Pause`? Ich hätte jetzt versucht, anhand meines PÜ als Titel gegen den Drittschuldner erneut den GV auf den Weg zu schicken und vielleicht dann den Arbeitgeber des Mannes in Erfahrung zu bringen.
Mein PÜ ging übrigens glatt durch - keinerlei Beanstandung. Schon komisch, wie unterschiedlich die Gerichte entscheiden.
Sylvia
Pfändung Taschengeldanspruch
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Damit der PÜ alle Vorschriften zur Vollstreckungsklausel erfüllt, sollte davon vielleicht eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt werden? Was meint Ihr ???
Sylvia
Sylvia
Du willst einen PÜ gegen die Schuldnerin so benutzen, daß du ihn zur ZV gegen den Mann benutzt, gegen den überhaupt kein Titel existiert ?
Das ist das Erste, das ich in der Richtung höre
Wo steht denn das ?
Das ist das Erste, das ich in der Richtung höre
Wo steht denn das ?
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Eure Zweifel lassen mich natürlich zweifeln.....
Ich habe bisher nicht veranlasst gegen den Drittschulder und es zunächst der näheren Prüfung zugeführt. ABer ein PÜ gehört doch in die Kategorie Titel - oder?
Nun ja, wahrscheinlich gegen den Schuldner, nicht gegen Drittschuldner. Ich werde das nochmal vertiefen.
Gut, das wir drüber gesprochen haben
wenn`s aber erlaubt sein sollte, das wär doch was -
Sylvia
Ich habe bisher nicht veranlasst gegen den Drittschulder und es zunächst der näheren Prüfung zugeführt. ABer ein PÜ gehört doch in die Kategorie Titel - oder?
Nun ja, wahrscheinlich gegen den Schuldner, nicht gegen Drittschuldner. Ich werde das nochmal vertiefen.
Gut, das wir drüber gesprochen haben
wenn`s aber erlaubt sein sollte, das wär doch was -
Sylvia
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Hier habe ich Gedanken "laut" geäußert, ohne vorher geprüft zu haben. Man soll halt erst denken, dann reden - oder wie heißt es immer. Ich war da auf dem Holzweg und Eure Zweifel sind völlig berechtigt.
Ich habe mal bei den Kollegen im Rechtspflegerforum "gespickt", was ja nicht verboten ist.
Hier bleibt wohl Stufenklage auf Auskunft und Zahlung gegen den Drittschuldner das angebrachte Mittel.
Damit bin ich auch zufrieden, kann ich die Sache wieder aus meinem "Dunstkreis" dem RA "rüberschieben". Temporär eine Akte weniger - puhhh -
Gruß und Dank - fürs "auf den rechten Weg bringen".
Sylvia
Ich habe mal bei den Kollegen im Rechtspflegerforum "gespickt", was ja nicht verboten ist.
Hier bleibt wohl Stufenklage auf Auskunft und Zahlung gegen den Drittschuldner das angebrachte Mittel.
Damit bin ich auch zufrieden, kann ich die Sache wieder aus meinem "Dunstkreis" dem RA "rüberschieben". Temporär eine Akte weniger - puhhh -
Gruß und Dank - fürs "auf den rechten Weg bringen".
Sylvia
- Annile
- Kennt alle Akten auswendig
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- Wohnort: Nähe Frankfurt am Main
Hab gleich mehrere Fragen dazu:
Wie hoch ist das Gehalt der Ehefrau? Gibt es Kinder?
Was hat das Gericht für einen Grund angegeben, dass der Pfüb zurückgewiesen wurde?
Gibt es bereits einen Beschluss über die Zurückweisung?
Wie hoch ist das Gehalt der Ehefrau? Gibt es Kinder?
Was hat das Gericht für einen Grund angegeben, dass der Pfüb zurückgewiesen wurde?
Gibt es bereits einen Beschluss über die Zurückweisung?
Es Annile :hurra
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- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
ich würd es nicht ohne Vornamen versuchen. Wenn du Pech hast, erlässt das Gericht den Pfänder so nicht einmal. Hol dir doch beim Standesamt eine Abschrift der Heiratsurkunde, dann hast Du alles, was Du brauchst. Das berechtigte Interesse kannst du mit dem titel nachweisen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11