Herausgabeanspruch Unterlagen aus PfüB vollstrecken

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
RA-mw
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#31

01.06.2012, 13:47

in vorbezeichneter Angelegenheit haben wir eine Pfändung bei Ihrem Arbeitgeber durchgeführt.

Wie Sie Ihrem zugestellten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entnehmen können, sind Sie verpflichtet, die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Arbeitgebers, vorranige Lohnpfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, sowie bestehende Lohnabtretungsurkunden in Kopie an den Gläubigervertreter herauszugeben. Des Weiteren haben Sie die letzten drei Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Kopie herauszugeben.

Als Frist zur Übersendung der Unterlagen haben wir uns den 25.05.2012 notiert.

Das war mein Schreiben worauf hin nichts kam vom Schuldner
Ernie

#32

01.06.2012, 15:59

Wenn Du den Gerichtsvollzieher unter Vorlage dieses Schreibens beauftragt, so wird er nur die Herausgabe der Lohnabrechnungen vornehmen. Für die Abnahme der eV nach § 836 III ZPO fehlt derzeit die Grundlage, nämlich das ordnungsgemäße Aufforderungsschreiben!
RA-mw
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#33

01.06.2012, 16:13

und wie sollte dieses lauten?

Sorry
RA-mw
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#35

04.06.2012, 11:09

.....nach Pfändung und Überweisung Ihrer Lohn- bzw. Bezügeforderung vom.... steht mir ein gesetzlicher Auskunftsanspruch nach § 836 Abs. 3 ZPO zu.

Sie sind verpflichtet, die mir zur Durchsetzung und Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu übermitteln.

- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Arbeitgebers,
- vorranige Lohnpfändungs- und Überweisungsbeschlüsse,
- bestehende Lohnabtretungsurkunden in
- die letzten drei Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Kopie herauszugeben.

Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens zum ..... (10 Tage) folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

????? Müsste da noch was rein???


Sollten Sie die Fragen nicht innerhalb der obigen Frist mir gegenüber vollständig und wahrheitsgemäß schriftlich beantworten, sind Sie auf meinen Antrag hin verpflichtet, diese zu Protokoll des Gerichtsvollziehers zu beantworten und ihre Richtigkeit an Eides Statt zu versichern (§ 836 Abs. 3 S. 2 ZPO). Dafür entstehen weitere Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben zum Termin müssen Sie mit einer Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher rechnen, was nochmals weitere Kosten verursacht.

In Erwartung der fristgemäßen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ernie

#36

05.06.2012, 09:01

Bei "Müsste da noch was rein" musst Du die Fragen, die Du beantwortet haben willst, einfügen!
RA-mw
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#37

05.06.2012, 10:01

Eigentlich will ich ja nur die Unterlagen, oder welche Fragen könnte man da noch stellen? :thx
Ernie

#38

05.06.2012, 16:43

Wenn Du nur Unterlagen haben willst, kannst Du Dir den ganzen Sims hier schenken. Dann beauftragst Du sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Wegnahme der Lohnabrechnungen.
Ernie

#39

05.06.2012, 16:44

RA-mw hat geschrieben:welche Fragen könnte man da noch stellen?
Du musst Dir den schon mehrfach zitierten Thread auch mal durchlesen! :roll:
RA-mw
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#40

05.06.2012, 16:49

Ja hab ich schon gemacht, aber irgendwie kommt man da auch nicht mehr durch, weil ich mir nicht sicher bin, welche Fragen ich da jetzt noch dem Schuldner stelle kann. Habe dies so auf die Art noch nie gemacht.

sorry für die mehrfachfragen, aber soviel weiter bin ich leider auch noch nicht gekommen.

:-|
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