Beschluss 887, Fahrzeug nicht angemeldet -EILT-
- mücki
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Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, habt ihr einen Titel "auf Entfernung des Fahrzeugs"??? Wenn das so ist, könnt ihr das nicht behalten und verwerten. Oder habt ihr auch einen Zahlungstitel.
Mal so am Rande, wenn ihr das Auto an den Straßenrand stellt, bekommt der Eigentümer eine Nachricht, dass er es wegzuräumen hat und zudem noch ein Bußgeld. Kommt er der Aufforderung nicht nach, wird das Auto durch die Stadt abgeschleppt und auf den Autohof gebracht, zu Lasten des Eigentümers natürlich.
Mal so am Rande, wenn ihr das Auto an den Straßenrand stellt, bekommt der Eigentümer eine Nachricht, dass er es wegzuräumen hat und zudem noch ein Bußgeld. Kommt er der Aufforderung nicht nach, wird das Auto durch die Stadt abgeschleppt und auf den Autohof gebracht, zu Lasten des Eigentümers natürlich.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Das mit dem Straßenrand habe ich auch schon vorgeschlagen. Immi meinte aber, dass das Abschleppunternehmen das Auto nicht an den Straßenrand abstellt.
- mücki
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Habe ich gesehen. Ich hätte wohl eine andere Formulierung wählen sollen: Was hintert euch daran, den Wagen selbst an den Straßenrand zu schieben?Rapunzel hat geschrieben:Das mit dem Straßenrand habe ich auch schon vorgeschlagen. Immi meinte aber, dass das Abschleppunternehmen das Auto nicht an den Straßenrand abstellt.
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
wer uns daran hintert?Was hintert euch daran, den Wagen selbst an den Straßenrand zu schieben?
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vielleicht die Tatsache, dass das eine OWI ist, wenn man das tut
Drum hatte ich ja mal vorgeschlagen, bei der Polizei anzurufen. Aber die können vermutlich auch nicht weiterhelfen.
Kurzinfo für mich zum besseren Denken:
VU auf Entfernung- Beschluss 887 ZPO - Kfz jedoch abgemeldet - Schuldner zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts
Liegt Kostenfestsetzungsbeschluss bereits vor? Dann wäre ja zu überlegen, ob nicht aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in das eigentlich vom Grundstück des Mandanten zu entfernende Fahrzeug vollstreckt wird (§ 814 ff. ZPO).
VU auf Entfernung- Beschluss 887 ZPO - Kfz jedoch abgemeldet - Schuldner zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts
Liegt Kostenfestsetzungsbeschluss bereits vor? Dann wäre ja zu überlegen, ob nicht aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in das eigentlich vom Grundstück des Mandanten zu entfernende Fahrzeug vollstreckt wird (§ 814 ff. ZPO).
GENAU SO IST ES !!!Kurzinfo für mich zum besseren Denken:
VU auf Entfernung- Beschluss 887 ZPO - Kfz jedoch abgemeldet - Schuldner zwischenzeitlich unbekannten Aufenthalts
KF-Verfahren läuft derzeit. Da aber im Urteil auch die GG und rückständige Miete für den KFZ Stellplatz tituliert ist brauch ich den KFB wohl nicht... Ich möchte das Fahrzeug ja jetzt pfänden, pfänden und übereignen... ich weiß nur nicht wie... also wie ich es zu formulieren habe. Mdt möchte das Fahrzeug einfach ausschlachten und damit machen können was er will...Liegt Kostenfestsetzungsbeschluss bereits vor? Dann wäre ja zu überlegen, ob nicht aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss in das eigentlich vom Grundstück des Mandanten zu entfernende Fahrzeug vollstreckt wird (§ 814 ff. ZPO).
Pfändung des Fahrzeugs mit gleichzeitigem Antrag auf Übereignung an den Gläubiger zu einem Übernahmepreis (der wäre dann mit dem Titel zu verrechnen). Hier wäre aber im Vorfeld das Kfz zu schätzen, damit der Gläubiger ein entsprechendes Übernahmeangebot unterbreiten kann. Guck mal in § 825 ZPO.