Schuldner Kündigt Arbeitsverhältniss nach Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Goldlöckchen

#31

13.07.2011, 10:39

Weshalb wäre die Kündigung eine Grundlage? Er kann doch kündigen, wann er wil. Und beantragt nicht einmal staatliche Unterstützung.

Hat er von den Bestellungen überhaupt was gezahlt, also außer dem Betrag, den Ihr durch die Lohnpfändung erhalten habt?
joggellive
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#32

13.07.2011, 10:49

Juhu, ja also die Lohnpfändung vom März, ergab ein pfändbaren Betrag von 547,26 € ( er war ein etwas besser Verdienender seine frau hat in etwa das selbe Einkommen- hatte alledings vergessen zubeantragen, das die Ehefrau nicht mit berücksichtig wird sonst wäre noch mehr bei rausgekommen),dann schickte er uns ein Fax, das er Kündigen wird...dies habe ich mir dann nun Bestädigen lassen.
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mücki
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#33

13.07.2011, 11:09

Rapunzel hat geschrieben:Der Straftatbestand des Betruges kann sich aber nur auf den Zeitpunkt der Bestellungen beziehen. Dass er kein ALG bezieht, sondern vom Geld seiner Frau lebt, kann man ihm nicht anlasten.


Nö, aber wenn er zu keiner Zeit "freiwillige" Zahlungen geleistet hat und vor dem Hintergrund der vom Threatstarter geschilderten Umstände würde ich doch davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt, mglw. sogar um einen besonders schweren Fall gem. § 263 Abs. 3 S. 2

(und jetzt zerstöre meine Hoffnungen nicht wieder, dass es in diesem Staat doch noch ab und an Gerechtigkeit gibt :mrgreen: )
Rapunzel hat geschrieben:Und die Wertminderung des Fahrzeuges durch die Beule, ist denke ich mal kein Straftatbestand. Dann behauptet er halt, er ist vom Gas gerutscht, oder so. Die Schuldner sind ja immer sehr einfallsreich. Aber ganz schön blöd, sich selbst so schädigen :abdreh
Aber wenn richtig gelesen habe, hat er das Fahrzeug doch im Beisein des GV beschädigt also im Zuge der Pfändungsmaßnahme und dann kann man ihm den Wertverlust durchaus anlasten.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Goldlöckchen

#34

13.07.2011, 11:14

Deshalb hab ich ja in #31 gefragt, ob außer der Zahlung vom Arbeitgeber noch weitere Zahlungen geleistet wurden. Wenn nicht, ist der Betrug gegeben.

Sicher hat er das Fahrzeug im Beisein des GV´s beschädigt. Aber weise ihm mal nach, dass er absichtlich die Beule reingefahren hat. Wie gesagt, sind Schuldner sehr einfallsreich.
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#35

13.07.2011, 11:49

mücki hat geschrieben:Nö, aber wenn er zu keiner Zeit "freiwillige" Zahlungen geleistet hat und vor dem Hintergrund der vom Threatstarter geschilderten Umstände würde ich doch davon ausgehen, dass es sich um Betrug handelt, mglw. sogar um einen besonders schweren Fall gem. § 263 Abs. 3 S. 2
Das wird ja immer abenteuerlicher. Das einzige, was hier evtl noch im Raume stehen könnte, ist der § 156 StGB. Diese ganze Betrugsschiene dagegen ist echt völlig abwegig.
Goldlöckchen

#36

13.07.2011, 11:58

Wenn ein Kunde bei uns Ware bestellt und keine einzige Rechnung bezahlt, machen wir eine Strafanzeige. Als Argument wird u.a. vorgetragen, dass der Kunde von Anfang an nicht vorhatte, Zahlungen zu leisten und uns in voller Absicht geschädigt hat. Hat bislang immer funktioniert. Außer bei den Kunden, die mehr auf dem Kerholz hatten und unsere Sache nicht ins Gewicht gefallen wäre. Dann wurde schon mal eingestellt.
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#37

13.07.2011, 12:04

Er hat doch mit seinen Sozialabgaben (Arbeitslosenversicherung) dafür gesorgt, daß er einen Anspruch auf ALG1 hat.
Kann man nicht seinen Anspruch darauf pfänden, wenn er ihn nicht selbst geltend machen will? :oops:
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#38

13.07.2011, 12:08

Wenn kein Antrag des Berechtigten vorliegt, geht dein Antrag ins Leere, ist echt wie bei Steuererstattungsansprüchen. Und du kannst den Schuldner eben nicht zwingen, seine wie auch immer berechtigten Ansprüche geltend zu machen (zum Nutzen des Gläubigers).
Grüße - sansibar
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#39

13.07.2011, 12:17

@Rapunzel: Ja, das ist Eingehungsbetrug. Dazu muß aber nachgewiesen werden, daß bereits bei Bestellung der Schuldner über seine Zahlungwilligkeit und/oder Zahlungsfähigkeit getäuscht hat und von vornherein die Absicht bestand, nicht zu bezahlen. Das wird man nur aus den Umständen schließen können. Über solche Umstände ist hier nichts berichtet worden. Zudem hilft es nicht dabei, die Forderung einzutreiben. Im schlechtesten Falle wird eine Geldstrafe verhängt, die die Zahlung der Forderung noch unwahrscheinlicher macht.
Goldlöckchen

#40

13.07.2011, 12:25

Deshalb hatte ich ja gefragt, ob im Vorfeld schon Zahlungen geleistet wurden.

Also nachweisen im klassischen Sinn tun wir es nicht. Wir sagen es einfach. Und dann wird immer schön ermittelt. Wir beantragen immer Schadenswiedergutmachung. Hat schön öfters geklappt.
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