Forderungsaufstellung ohne Anwaltsprogramm

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cahra
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#31

10.03.2011, 18:22

Hallo Zusammen!

Wie bekomme ich denn bei Geld her die RA-Gebühren mit aufgenommen? z. B. Geschäftsgebühr.... und Anrechnungen?
Viele Grüße von Cahra
Diana1982
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#32

14.06.2011, 11:43

Hallo alle zusammen,

auch ich möchte das Programm "Geld her"! hier auf meinem LapTop installieren. Ich arbeite mit dem neuen Windows7 und weiß jetzt - nach den bereits bestehenden Foreneinträgen - nicht, ob man es installieren kann?!?!? Bzw. wie funktioniert das installieren bei Windows7 mit XP-Modus?

Ich bin der absolute PC-Trottel :P
:thx :dafuer
aculita
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#33

29.06.2011, 13:46

Habt ihr noch ein paar andere Möglichkeiten, die auf neueren PC's funktionieren, gefunden?
Achja, und es muß für 5 Leute/PC's einen Zugriff geben...

Bin von Geld-her schwer angetan, aber bald wird es bei uns nicht mehr funktionieren. :(
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rasen
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#34

08.07.2011, 00:41

Hallo !

Ich bräuchte das Programm auch. Könnte mir jemand sagen, wo ich es bekomme ?

VG
pilar
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#35

20.07.2011, 08:39

Habe auch das Programm "Geld her" auf unserem Kanzleinetzwerk eingerichtet und bin recht zufrieden damit.
Jetzt ist einer unserer Rechner verblichen und wir mussten einen neuen anschaffen (mit Windows 7).
Unser PC-Doktor hat es geschafft, das Programm auch auf diesem zum Laufen zu bringen ... leider habe ich nicht genug Hardware-Kenntnisse, habe den Techniker aber so verstanden, dass er Windows 7 nicht in der 64-bit-Version, sondern in der 32-bit-Version installiert hat. Mit 64-bit hätte es nicht funktioniert.
Damit ist zum Glück meine Befürchtung Geschichte, dass "Geld her" irgendwann nicht mehr installiert werden kann ... puh!
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf (12 (18) Sa 196/98)
pilar
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#36

20.07.2011, 08:41

@rasen: Du bekommst es hier im Portal unter "Downloads".
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit eines Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf (12 (18) Sa 196/98)
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