eV-Auswertung - noch jemand ne Idee?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sam29

#31

11.05.2010, 16:59

Badeschlappe26 hat geschrieben:
(da wäre ich wieder bei dem leidigen Thema, wieso mann eigentlich arbeiten geht)
Weils Spaß macht - das tun wir alle nicht des Geldes wegen, oder? :lol:

Außerdem mag ich die ARGE nicht darauf schubsen, dass unsere gute Frau vielleicht das Wohngeld nicht angegeben hat - macht mir ja die Aussicht auf Raten noch geringer.
DA bin ich wiederum anders, wenn es um Leistungsbetrug geht, wäre ich sogar die Erste, die das zur Anzeige bringen würde. Schon dem Gemeinwohl zu liebe, denn wir alle schließlich finanzieren den Betrug.
Sam29

#32

11.05.2010, 16:59

Kann man sich eigentlich den H4 Bescheid vorlegen lassen; im Rahmen der ev?
NadinOtto
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#33

11.05.2010, 17:13

Das mit der Katze klappt aber leider nur, wenn sie diese zur Zucht verwendet
kenn das spiel schon, da sie ansonsten trotzdem als Haustier gilt und niemand das blöde vieh aufnehmen will
Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
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kora
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#34

11.05.2010, 17:21

Bei einer Lebensgemeinschaft spielt doch das Gehalt des Partners keine Rolle. Zumindest nicht für die Pfändung. Von daher dürfte die Pfändungsfreigrenze noch unterschritten sein. Also bleibt dir keine andere Wahl als evtl. eine Ratenzahlung vorzuschlagen. :wink:
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#35

11.05.2010, 17:25

sofern natürlich keine anderen pfändbaren Gegenstände vorhanden sind.
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Cindi
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#36

11.05.2010, 17:41

Da hätte ich auch keine Skrupel, die Pfändung auszusprechen. Erzähl dann mal, wie der GV das durchgeführt hat, im Café.
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Badeschlappe26
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#37

12.05.2010, 11:32

Vielen Dank für eure rege Anteilnahme. Ich glaub, das Thema ist jetzt ausdiskutiert, insofern:

:thx und :closed

und natürlich:

:katze2 :pfeif
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Sam29

#38

12.05.2010, 17:43

wieso closed? :hm
Ich würde schön gerne noch wissen wollen, ob man sich im Rahmen der EV einen H4 Bescheid vorlegen lassen kann, bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, sofern die EV bereits abgegeben worden ist.
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Badeschlappe26
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#39

17.05.2010, 07:43

Du kannst doch mit hingehen zum eV-Termin, da kannst du dir das sicherlich mit anschauen. Aber ob der GVZ den dir weiterleiten muss, glaube ich nicht. Er hat ihn ja (hoffentlich) gesehen und daraufhin die Angaben ins Verzeichnis geschrieben.
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#40

17.05.2010, 11:35

Sam29 hat geschrieben:wieso closed? :hm
Ich würde schön gerne noch wissen wollen, ob man sich im Rahmen der EV einen H4 Bescheid vorlegen lassen kann, bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, sofern die EV bereits abgegeben worden ist.
Ich den H4 Bescheid kannst du über § 836 III ZPO vom Schuldner pfänden lassen. Ist m.E. das gleiche wie die Lohnbescheinigung.
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