DA bin ich wiederum anders, wenn es um Leistungsbetrug geht, wäre ich sogar die Erste, die das zur Anzeige bringen würde. Schon dem Gemeinwohl zu liebe, denn wir alle schließlich finanzieren den Betrug.Badeschlappe26 hat geschrieben:Weils Spaß macht - das tun wir alle nicht des Geldes wegen, oder?(da wäre ich wieder bei dem leidigen Thema, wieso mann eigentlich arbeiten geht)
Außerdem mag ich die ARGE nicht darauf schubsen, dass unsere gute Frau vielleicht das Wohngeld nicht angegeben hat - macht mir ja die Aussicht auf Raten noch geringer.
eV-Auswertung - noch jemand ne Idee?
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Das mit der Katze klappt aber leider nur, wenn sie diese zur Zucht verwendet
kenn das spiel schon, da sie ansonsten trotzdem als Haustier gilt und niemand das blöde vieh aufnehmen will
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Lieber Gott! Gib mir die Weisheit, meinen Chef zu begreifen. Gib mir die Liebe, ihm zu verzeihen. Gib mir die Geduld, seine Taten zu begreifen. Aber lieber Gott, schenk mir keine Kraft. Denn wenn du mir Kraft gibst, haue ich ihm eine rein.
Bei einer Lebensgemeinschaft spielt doch das Gehalt des Partners keine Rolle. Zumindest nicht für die Pfändung. Von daher dürfte die Pfändungsfreigrenze noch unterschritten sein. Also bleibt dir keine andere Wahl als evtl. eine Ratenzahlung vorzuschlagen.
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Vielen Dank für eure rege Anteilnahme. Ich glaub, das Thema ist jetzt ausdiskutiert, insofern:
und
und natürlich:
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Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
wieso closed?
Ich würde schön gerne noch wissen wollen, ob man sich im Rahmen der EV einen H4 Bescheid vorlegen lassen kann, bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, sofern die EV bereits abgegeben worden ist.
Ich würde schön gerne noch wissen wollen, ob man sich im Rahmen der EV einen H4 Bescheid vorlegen lassen kann, bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, sofern die EV bereits abgegeben worden ist.
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Du kannst doch mit hingehen zum eV-Termin, da kannst du dir das sicherlich mit anschauen. Aber ob der GVZ den dir weiterleiten muss, glaube ich nicht. Er hat ihn ja (hoffentlich) gesehen und daraufhin die Angaben ins Verzeichnis geschrieben.
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Ich den H4 Bescheid kannst du über § 836 III ZPO vom Schuldner pfänden lassen. Ist m.E. das gleiche wie die Lohnbescheinigung.Sam29 hat geschrieben:wieso closed?
Ich würde schön gerne noch wissen wollen, ob man sich im Rahmen der EV einen H4 Bescheid vorlegen lassen kann, bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, sofern die EV bereits abgegeben worden ist.