Pfändung der Mietkaution

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
rosa

#31

09.12.2008, 10:50

ok - aber wass sollst Du dann schreiben? Würd mich mal interessieren, welches AG das ist.. ich hatte mit dem noch NIE Schwierigkeiten
mainz
ich wüsste nicht, was das mit dem Vermerk auf dem PfÜB soll....
hab angerufen, URTEIL ist gemeint
ich auch nicht... die sind da echt mega-pingelig wie mir schein
hab nachgefragt, ob es echt sein muss, dass wirs hin und her schicken. JA!!!
er schickt mirs zurück, ich schicks dann zu nem zimmer neben ihm, lass mir die rechtskraft geben, gibs ihm dann wieder :uebel
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Smilie
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#32

09.12.2008, 10:59

er schickt mirs zurück, ich schicks dann zu nem zimmer neben ihm, lass mir die rechtskraft geben,
Man ey - sowas ärgert mich immer total. Da schickt man den schXXX hirnlos durch die Gegend, investiert Zeit und Porto nur weil die zu faul sind, ihren Arsch mal 5 Meter weit zu tragen. Echt zum :uebel
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Sonaya
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#33

08.08.2012, 14:54

Hallöchen, ich brauche mal eure Hilfe.

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben einen Pfüb mit folgendem Inhalt beantragt:

die nachfolgend genannte(n) angebliche(n) Forderung(en) des Schuldners an den Drittschuldner:

...

einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schuldner gem. § 788 ZPO.

Es wird gepfändet der angebliche gegenwärtige und künftige Anspruch des Mieters auf Rückgabe seiner Mietkaution, insbesondere die Forderung auf Rückzahlung der Einlagen und Auszahlung von Zinsen aus dem Mietverhältnis der Wohnung .... .

Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner das über das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger herauszugeben hat, sofern für die Mietkaution und deren anfallenden Zinsen ein Sparbuch angelegt wurde.

Soweit so gut. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Rechtspfleger bekommen in dem steht:

Bitte übersenden Sie einen um Arrestatorium, Inhibitorium und Überweisungsart ergänzten Pfüb-Entwurf.

Was bitte will er mir damit sagen ? :wirr

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
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Liesel
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#34

08.08.2012, 14:59

Denk mal, sowas in der Art:

einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund hiermit gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

Der Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an den Schuldner nicht mehr leisten.

Der Schuldner darf insoweit über die Forderung nicht verfügen, insbesondere sie nicht einziehen.

Der Drittschuldner hat die gepfändete Forderung an den Gläubiger zu leisten.
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Anahid
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#35

08.08.2012, 15:06

Liesel :zustimm

Ich bin ehrlich: ich hab das auch noch nie gehört (Wikipedia sei dank, dass man kapiert, was gemeint ist). Mich wundert aber auch, dass das in Eurem PFÜB nicht automatisch drin ist. Weil es normal überall drin steht, muss der Rechtspfleger normalerweise das nicht nochmals anfordern.
Zuletzt geändert von Anahid am 10.08.2012, 11:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Liesel
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#36

08.08.2012, 15:10

Anhahid, ich mußte auch Wiki bemühen. :oops:
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#37

09.08.2012, 12:58

:thx
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen bei Wiki nachzusehen :oops:
Aber jetzt macht es jedenfalls Sinn.

Mit meinen Pfüb's hatte ich sonst auch noch nie Probleme, es war ja immer alles automatisch mit drin, aber diesen musste ich wg. der Mietkaution selbst zusammen basteln.
Naja, dann werde ich den Pfüb jetzt mal entsprechend ergänzen :D
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