Hallöchen, ich brauche mal eure Hilfe.
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben einen Pfüb mit folgendem Inhalt beantragt:
die nachfolgend genannte(n) angebliche(n) Forderung(en) des Schuldners an den Drittschuldner:
...
einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund so lange gepfändet, bis der Gläubigeranspruch gedeckt ist. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Schuldner gem. § 788 ZPO.
Es wird gepfändet der angebliche gegenwärtige und künftige Anspruch des Mieters auf Rückgabe seiner Mietkaution, insbesondere die Forderung auf Rückzahlung der Einlagen und Auszahlung von Zinsen aus dem Mietverhältnis der Wohnung .... .
Zugleich wird angeordnet, dass der Schuldner das über das Sparguthaben ausgestellte Sparbuch an den Gläubiger herauszugeben hat, sofern für die Mietkaution und deren anfallenden Zinsen ein Sparbuch angelegt wurde.
Soweit so gut. Jetzt haben wir ein Schreiben vom Rechtspfleger bekommen in dem steht:
Bitte übersenden Sie einen um Arrestatorium, Inhibitorium und Überweisungsart ergänzten Pfüb-Entwurf.
Was bitte will er mir damit sagen ?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.