Nützt Dir bei einem Vergleich nur nixSilke1608 hat geschrieben:
Ja. Und um mir diese arbeit zu ersparen, fordere ich eine vollstreckbare ausfertigung mit zustellvermerk an. Wird vom Gericht auch so übersandt.
Zustellung KfB von Anwalt zu Anwalt
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Das funktioniert aber nur, wenn der Vergleich im schriftlichen Verfahren getroffen wurde und somit ein Beschluss ergeht. Da wirst Du die Zustellung bescheinigt bekommen. Bei einem in einer Sitzung geschlossenen Vergleich, wirst Du die Zustellung nicht durch das Gericht bescheinigt bekommen, eben weil dieser nicht durch das Gericht zugestellt wird.Silke1608 hat geschrieben:AliceImWunderland hat geschrieben:Doch, meiner Information nach reicht die beglaubigte Abschrift aus, um diese zuzustellen. Für die ZV brauchst du später die vollstreckbare Ausfertigung. Aber für die Zustellung müsste die beglaubigte ausreichen.Silke1608 hat geschrieben:Ja, ich meine ja nur, dass vom Gericht ja nur noch eine beglaubigte Abschrift des Vergleiches übersandt wird, und die doch niemals ausreicht, von Anwalt zu Anwalt zuzustellen. Zumal ich dann beim Gericht ja auch noch die vollstreckbare Ausfertigung anfordern muss. Deswegen mache ich es immer so, dass ich direkt beim Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung nebst Zustellungsvermerk beantrage. Aber Chef meint, es würde ausreichen, die beglaubigte Abschrift des Vergleiches als Abschrift zuzustellen. Aber ich bin der Meinung, dass es mindestens eine Ausfertigung sein muss.
Ja. Und um mir diese arbeit zu ersparen, fordere ich eine vollstreckbare ausfertigung mit zustellvermerk an. Wird vom Gericht auch so übersandt. Warum sich noch extra arbeit machen mit der Zustellung von Anwalt zu Anwalt
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.