PFÜB braucht KR????

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
HIMI
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#31

18.02.2008, 12:11

das ist doch Schwachsinn²

mach da mal 'ne Rechtspflegererinnerung.
ich glaub mich knutscht ein Elch
rosa

#32

18.02.2008, 12:15

Ist das etwa immer noch der gleiche PfüB
ja das ist der GLEICHE!!!!
sie hat mir die Titel und ZV Unterlagen zurück geschickt KOMMENTARLOS und dann habe ich angerufen, ob der PFÜB jetzt erlassen wurde und ob sies zur Zustellung gegeben hat und wo der dritte Titel ist.

Sie sagte, sie hat den einen Titel behalten weil sie entgegenkommenderweise diesen PFÜB dann schonmal bearbeitet indem sie aus dem Beschluss die anderen beiden Schuldner weg streicht für die anderen soll ich dann bitte getrennte einreichen...

die spinnt echt, ich habe gesagt, dass sie mich bitte heute vormittag noch zurück rufen soll, ob sie an dieser aussage festhält :)

ps: Jupp, du bist echt sooooooo .... toll :)
HIMI
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#33

18.02.2008, 12:16

RECHTSPFLEGERERINNERUNG!!!
ich glaub mich knutscht ein Elch
Jupp03/11

#34

18.02.2008, 12:46

und Schadensersatzansprüche dem Grunde nach anmelden
secret72

#35

18.02.2008, 13:02

Und ihr mitteilen, dass Ihr sie für ein Zwangsvollstreckungsseminar für Rechtspflegerinnen angemeldet hab.

Unglaublich die Frau.
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