Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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weneste
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#211
27.08.2013, 16:23
tiko73 hat geschrieben:weneste hat geschrieben:
Werde jetzt künftig (soweit möglich) Seite 3 ausfüllen + Forderungsaufstellung mitschicken. So ein Käs
Sorry, aber das musst mal raus.
LG
Du hast doch aber RAM - das macht das doch von alleine
oh, ne wir haben mittlerweile Datev, habs vergessen zu ändern.
Mittlerweile füllt Datev mir auch Seite 3 aus (was anfangs nicht ging) + zusätzliche Forderungsaufstellung. Das war noch so ein "Anfangs-PÜ".
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Baptistine
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#212
29.08.2013, 15:50
Hallo Zusammen,
habe eine kleine Frage
Ich soll eine Werklohn-Pfändung machen, nur habe ich das noch nie mit dem neuen Formular gemacht.
Ich würde jetzt tendenziell auf S. 4 d. Formulars den Buchstaben (G -Sonstiges) ankreuzen und auf S. 6 bei dem Freifeld als Text einen kurzen Satz dazu schreiben.
Würdet ihr das auch so machen oder hat es schon jemand gemacht?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
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Anahid
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#213
29.08.2013, 16:12
Ja, würde ich auch so machen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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chkern
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#214
29.08.2013, 16:24
Hallo alle zusammen,
habe ebenfalls eine Frage im Zusammenhang mit dem neuen PfÜB-Formular.
Bei der Forderungsaufstellung im Formular wird betreffs der Zinsen nur Angaben zur Zinshöhe in Prozenten und Zinsfälligkeit benötigt, sodass die Endsumme aller Forderungen nicht den aktuellen Betrag der Zinsen miteinschließt.
Wir haben es bisher so gehalten, bei unserer Forderungsaufstellung immer den Betrag mit hinzuschreiben, sodass wir die Anwaltskosten für den PfÜB auf die Gesamtsumme mit Zinsen zum aktuellen Zeitpunkt bezogen haben.
Kann ich jetzt trotzdem auf dem Formular die Höhe der RA-Kosten für den PfÜB auf den Gegenstandswert einschließlich Zinsbetrag beziehen? Oder nur auf die Endsumme in der Forderungsaufstellung? Ich möchte mir nämlich eine seperate Aufstellung sparen...
Und wo kommt bei ZP 311b die Unterschrift des Anwalts hin? Das Formular hat kein Vorblatt so wie bei ZP 311.
LG
CK
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#215
29.08.2013, 16:39
Ich bin mir nicht ganz sicher, was Du bzgl. der Zinsen meinst, aber schau dir mal
diese Diskussion an, vielleicht beantwortet das deine Frage.
Formular ZP 311b? Das ist doch ein altes Formular, oder täusche ich mich da?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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chkern
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#216
29.08.2013, 17:11
Danke für die schnelle Antwort.
Wenn ZP 311b wirklich veraltet ist, dann erklärt das so einiges. Bin jetzt auf das aktuelle 311 umgestiegen, sodass sich auch fast alle Problemchen in Luft aufgelöst haben. Ich werd mich mal nach einem Informationsdienst oder Zeitschriften umsehen, die einen in der Sache Formulare und Co. auf dem Laufenden halten...
Danke nochmal!
LG
CK
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Baptistine
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#218
03.09.2013, 10:23
Noch kurze Ergänzungsfrage zum ZP 311:
Unseren eigenen PfÜB haben wir immer in 3-facher Ausführung eingereicht. Muss das Formular ebenfalls in mehrfacher Ausführung eingereicht werden? Ich habe dazu keine Informationen auf den offiziellen Seiten finden können.
im Voraus
LG
CK
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#219
03.09.2013, 10:50
chkern hat geschrieben:Noch kurze Ergänzungsfrage zum ZP 311:
Unseren eigenen PfÜB haben wir immer in 3-facher Ausführung eingereicht. Muss das Formular ebenfalls in mehrfacher Ausführung eingereicht werden? Ich habe dazu keine Informationen auf den offiziellen Seiten finden können.
im Voraus
LG
CK
Daran hat sich nichts geändert.
Ich schicke immer
1 Ausfertigung fürs Gericht (Seite 1-9)
1 Ausfertigung
je Drittschuldner (Seite 2-9, doppelseitig)
1 Ausfertigung
je Schuldner (Seite 2-9, doppelseitig)
1 Ausfertigung für die ZU (Seite 2-9, doppelseitig)
Ein Forderungskonto füge ich nur zur Erläuterung beim Exemplar für das Gericht bei.
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chkern
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#220
03.09.2013, 15:16
@Geniesserin
Danke für die schnelle Antwort!
LG
CK