Guter EinwandBecky hat geschrieben:weshalb machen wir uns überhaupt noch Gedanken darüber? Am 21.12. geht doch die Welt unter ...
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
- sunny84
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@ JSanny Ich hatte letztens einen Fall, wo die Post nie zurückgekommen ist und auch alles zugestellt werden konnte... Als es dann um die Vollstreckung ging war der Schuldner aber nur an der Adresse seiner Mutter gemeldet und dort gar nicht wohhnhaft. Oder einen Fall, wo der Schuldner bereits durch einen GVZ aufgesucht wurde, Raten zahlt, dann nicht mehr und wenn der GVZ den Schuldner wieder aufsuchen will, der Schuldner verzogen ist...
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Und was hat das mit deinem Einwand mit der Reihenfolge zu tun? Wenn du den Auftrag jetzt erteilst, dem GV aber schreibst, daß er noch warten soll, weil du erst die EMA machen willst, kriegste das Zeug zurück, da mache ich jede Wette. Ich sehe auch den Sinn nicht wirklich, denn umziehen, kann der Schuldner immer, egal wann du die EMA machst.Centira hat geschrieben:@ JSanny Ich hatte letztens einen Fall, wo die Post nie zurückgekommen ist und auch alles zugestellt werden konnte... Als es dann um die Vollstreckung ging war der Schuldner aber nur an der Adresse seiner Mutter gemeldet und dort gar nicht wohhnhaft. Oder einen Fall, wo der Schuldner bereits durch einen GVZ aufgesucht wurde, Raten zahlt, dann nicht mehr und wenn der GVZ den Schuldner wieder aufsuchen will, der Schuldner verzogen ist...
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn mir aber vorher nicht bekannt ist, dass der Schuldner verzogen ist, darf der GVZ ab 2013 die EMA (ab 500 Euro) machen (kostet aber 10 Euro + Gebühren EMA). Und wir möchten nicht, dass der GVZ 10 Euro bekommt, für eine Anfrage, die wir selber machen können und auch eine entsprechende Auskunft erhalten... bei Rentenversicherung & Co. bekommt ja nur der GVZ die Auskunft.
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Das ist mir klar, aber warum machst du die EMA nicht erst und erteilst dann den Auftrag. Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, daß der GV deinen Antrag "bunkert" bis du dann die EMA hast und ihm schickst und das ok gibst, daß er loslegen kann.
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Wie soll ich denn ne EMA machen, wenn ich gar nicht weiß, dass der Schuldner verzogen ist??? bzw. warum? Ich mache nicht grundsätzlich vor meinen Aufträgen eine EMA.
Es ist ja nur für denn Fall gedacht, der GVZ hat unseren Auftrag und dann stellt der GVZ fest, dass der Schuldner verzogen ist, und dann soll nicht ER die EMA macht, sondern uns Bescheid geben, damit wir die EMA machen und wir ihn dann informieren und er dann evtl. weitervollstrecken bzw. den Antrag an einen Kollegen abgeben kann.
Es ist ja nur für denn Fall gedacht, der GVZ hat unseren Auftrag und dann stellt der GVZ fest, dass der Schuldner verzogen ist, und dann soll nicht ER die EMA macht, sondern uns Bescheid geben, damit wir die EMA machen und wir ihn dann informieren und er dann evtl. weitervollstrecken bzw. den Antrag an einen Kollegen abgeben kann.
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Das würde dann in Zukunft ja ganz anders laufen als jetzt, was ich mir nicht vorstellen kann. Im Moment ist es so wenn der SC verzogen ist, daß der GV die Unterlagen mit Hinweis zurückschickt "Schuldner unbekannt verzogen, ich gebe Kosten auf ....", damit ist der Auftrag für den GV erledigt. Was du dir jetzt vorstellst würde bedeuten, daß der GV dich informiert "SC ist nicht mehr da, jetzt macht mal die EMA und meldet euch ...", legt die Sachen bei Seite und wartet bis ihr euch meldet und genau das glaube ich nicht, weil der Verwaltungsaufwand für den GV viel zu groß wäre.Es ist ja nur für denn Fall gedacht, der GVZ hat unseren Auftrag und dann stellt der GVZ fest, dass der Schuldner verzogen ist, und dann soll nicht ER die EMA macht, sondern uns Bescheid geben, damit wir die EMA machen und wir ihn dann informieren und er dann evtl. weitervollstrecken bzw. den Antrag an einen Kollegen abgeben kann.
Aber vielleicht kann sich mal ein lieber GV hier zu Wort melden und uns aufklären
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- Lämmchen
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So wie ich es bisher verstanden habe, kreuzt Du in dem Formular an, ob der GV eine EMA oder weitere bzw. welche Anfragen er machen soll. Dann lässt Du halt einfach das Kreuzchen weg und bekommst die Info.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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man darf gespannt sein, was kommt. meine freundin, die auch auf so einem seminar war, hat erzählt, dass es wohl elektronisch laufen soll.
bin echt gespannt, wie schnell sie das hinkriegen.
aber langeweile scheint dort jemand zu haben oder? was soll das, anstatt EV Vermögensauskunft. genauos wie im familienrecht damals die änderung von prozess zu verfahren usw.
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- Panda
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So habe ich das auch verstanden. Der GV handelt nur nach dem erteilten Auftrag.Lämmchen hat geschrieben:So wie ich es bisher verstanden habe, kreuzt Du in dem Formular an, ob der GV eine EMA oder weitere bzw. welche Anfragen er machen soll. Dann lässt Du halt einfach das Kreuzchen weg und bekommst die Info.