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Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 22.07.2019, 23:08
von Feldhamster
Ich habe den Newsletter von ReNoSmart abonniert und darin sind immer Links zu diversen Beiträgen, u.a. halt auch zu dem Infobrief "anwaltbüro".
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Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 31.07.2019, 13:33
von Trine
Feldhamster hat geschrieben:
18.07.2019, 17:53

Du pfändest ja nicht das Konto. Drittschuldner ist der Kontoinhaber und du pfändest den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei dem Kontoinhaber als DS.
Jetzt wollte ich mal solch einen Pfüb starten und von einem Schuldner - vermutlich - die Ehefrau wegen des Auszahlungsanspruches als Drittschuldner angeben aber in meiner Drittauskunft steht gar keine Adresse des Kontoinhabers.. :motz Sowas aber auch.. was macht ihr in solchen Fällen?

In einer anderen Sache, wo der Herr krebskrank ist, gibt's auch einen Kontoinhaber und der Schuldner ist Verfügungsberechtigter, aber wie soll ich da an die Adresse kommen? der kann sonst wo wohnen. :sad:

Wie geht ihr vor, um an die Anschrift des Drittschuldners (Kontoinhaber) zu kommen, um den Auszahlungsanspruch zu pfänden?

Ich wollte erst alles probieren, bevor ich einen Verhaftungsauftrag fertige

:kopfkratz

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 31.07.2019, 14:03
von Anahid
Tja...so eine Auskunft bekommst Du aber m.E. nur durch die Vermögensauskunft und die gibt ja Dein Schuldner nicht ab. :ka:

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 31.07.2019, 15:47
von Trine
Ich habe jetzt mal eine Ema gestellt. Die Bank ist in dem Ort wo der Schuldner wohnt, die Drittschuldnerin ist im ähnlichen Alter wie die Schuldnerin, ich vermute, dass es die Ehefrau ist. Wenn ich eine positive Ema habe, könnte ich einen pfüb beantragen.. oder?

Wie kommt ihr denn an die Anschriften der Konto-Inhaber?

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 31.07.2019, 17:41
von Feldhamster
Trine hat geschrieben:
31.07.2019, 15:47

Wie kommt ihr denn an die Anschriften der Konto-Inhaber?
Ich habe immer nur über die Vermögensauskunft die Adressen bekommen. Viele Schuldner geben dann sogar an, Kontoinhaber ist Ehemann/Ehefrau.
Aber deine Idee mit der EMA ist gut....

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 12.08.2019, 13:00
von icerose
Trine hat geschrieben:
31.07.2019, 15:47
Wenn ich eine positive Ema habe, könnte ich einen pfüb beantragen.. oder?
Ja, dann kannst du den Pfüb beantragen.

Sehr gute Idee mit der EMA - anders geht es ja fast nicht. Außer, man hat die Adresse aus der Vermögensauskunft.

Re: Haftbefehl liegt mir vor

Verfasst: 12.08.2019, 15:32
von Trine
Ema liegt mir vor, nun muss ich mich belesen bzw. recherchieren, wie ich den Pfüb stelle, oder das er mir vom Gericht um die Ohren geworfen wird.