Einzug Kosten & Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
auzubi
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#21

31.05.2019, 14:19

Anahid hat geschrieben:
31.05.2019, 13:24
Also hast Du

1. Vermögensauskunft
2. Drittauskünfte
3. Zwangsvollstreckung

Kosten insgesamt waren 386,52 € abzgl. GV-Kosten 43,36 € wären 343,16 € RA-Kosten.

Wenn ich jetzt mal Deinen Sachverhalt nehme, dann hast Du sogar zu wenig bekommen.

1. VA = 64,26
2. Drittauskünfte = 168,39
3. ZV = 168,39

Gesamt 401,04 € - Eigentlich fehlen hier also 57,88 €......nur mal so anmerk.
Drittauskünfte habe ich nicht beantragt :augenreib Oder habe ich was falsch gemacht :augenreib
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#22

03.06.2019, 09:08

Nein stimmt, kommt davon, wenn man noch nach Feierabend antwortet auf die Schnelle. :oops: Aber VA und ZV hast Du beantragt. Ist aber egal wie man hier rechnet, man kommt nie auf den Betrag vom GV. Du wirst Dich also irgendwie mit dem in Verbindung setzen müssen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#23

26.06.2019, 16:16

Anahid hat geschrieben:
03.06.2019, 09:08
Nein stimmt, kommt davon, wenn man noch nach Feierabend antwortet auf die Schnelle. :oops: Aber VA und ZV hast Du beantragt. Ist aber egal wie man hier rechnet, man kommt nie auf den Betrag vom GV. Du wirst Dich also irgendwie mit dem in Verbindung setzen müssen.
Sorry, ich bin's nochmal. Vll stell ich mich jetzt dumm an, aber zv hab ich doch auch nicht beantragt. P8 ist doch nur der Verweis auf die forderungsaufstellung im Formular
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