Drittauskünfte habe ich nicht beantragt Oder habe ich was falsch gemachtAnahid hat geschrieben: ↑31.05.2019, 13:24Also hast Du
1. Vermögensauskunft
2. Drittauskünfte
3. Zwangsvollstreckung
Kosten insgesamt waren 386,52 € abzgl. GV-Kosten 43,36 € wären 343,16 € RA-Kosten.
Wenn ich jetzt mal Deinen Sachverhalt nehme, dann hast Du sogar zu wenig bekommen.
1. VA = 64,26
2. Drittauskünfte = 168,39
3. ZV = 168,39
Gesamt 401,04 € - Eigentlich fehlen hier also 57,88 €......nur mal so anmerk.
Einzug Kosten & Gebühren
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Nein stimmt, kommt davon, wenn man noch nach Feierabend antwortet auf die Schnelle. Aber VA und ZV hast Du beantragt. Ist aber egal wie man hier rechnet, man kommt nie auf den Betrag vom GV. Du wirst Dich also irgendwie mit dem in Verbindung setzen müssen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.