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Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:20
von TipsyJersey
Jetzt muss ich nochmal fragen: Wie prüfe ich, ob ich bei einem Gericht per beA einreichen darf?

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:22
von Crydea
https://justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php

Da steht dann auch für welche Bereiche das zugelassen ist

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 15.11.2018, 10:24
von TipsyJersey
Prima! Ich danke!

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 16.11.2018, 09:48
von sh161
Ich habe gerade eben den ersten Kombiauftrag per beA abgeschickt. Ich bin gespannt ... :huepf

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 16.11.2018, 09:48
von Crydea
Wenn nett, wenn du deine Erfahrungen dann mit uns teilst =)

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 16.11.2018, 09:55
von sh161
Crydea hat geschrieben:
16.11.2018, 09:48
Wenn nett, wenn du deine Erfahrungen dann mit uns teilst =)
Aber sicher doch. :)

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 16.11.2018, 10:54
von icerose
sh161 hat geschrieben:
16.11.2018, 09:55
Crydea hat geschrieben:
16.11.2018, 09:48
Wenn nett, wenn du deine Erfahrungen dann mit uns teilst =)
Aber sicher doch. :)
:daumen

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 06.12.2018, 10:14
von TipsyJersey
Hallo :-)
Kann hier jemand schon etwas Neues berichten?
Ich hadere gerade mit mir... Ich hab zwei VBs zur Vollstreckung vorliegen und überlege hin und her, ob per Post oder per beA ...
Wie ist das denn dann mit den Auslagen des GVZ? Kann er die dann nach Nr. 700 GvKostG berechnen?

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 06.12.2018, 10:31
von Crydea
Hallo, ich habe hier 3 neue VB's, mit welchen ich dies ausprobieren möchte, wenn ich die Verjährungen abgearbeitet habe, werde wohl also erst im Januar dazu kommen

Re: ZV-Auftrag elektronisch einreichen

Verfasst: 06.12.2018, 12:42
von sh161
Crydea hat geschrieben:
16.11.2018, 09:48
Wenn nett, wenn du deine Erfahrungen dann mit uns teilst =)
Heute kam der Rücklauf vom GVZ (Übersendung bereits abgegebene VA) per Post.
Abgerechnet hat er u.a. KV 700 i.H.v. 4,50€.