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Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 04.03.2019, 11:17
von Pitt
Es hat nicht geklappt. Der GVZ teilt mit, dass die von mir zitierten Urteile dort bekannt seien. Man möge ggf. eine Entscheidung im Erinnerungsverfahren herbeiführen.

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 04.03.2019, 12:25
von silvester
Es gibt da einen neuen Gesetzentwurf:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... onFile&v=1

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 04.03.2019, 12:45
von Pitt
Danke silvester!

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 05.03.2019, 17:27
von PostGretel
In dem Urteil ist hinsichtlich des MBs nur von den Kosten des Mahnverfahrens die Rede. Richtig ist aber, dass der gesamte mit dem VB festgesetzte Betrag zu "der Hauptforderung" gehört. Sprich: Auch ausgerechnete Zinsen sowie Nebenkosten, die mit dem VB tituliert wurden. Hier ein Ausschnitt aus dem Beschluss des LG Köln vom 14.04.14 (34 T 57/14):

"Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts sind bei der Beurteilung der Frage, ob die Bagatellgrenze des § 802l Abs. 1 S. 3 ZPO erreicht wurde, auch die titulierten Nebenforderungen und Zinsen zu berücksichtigen, da sie bereits im Vollstreckungsbescheid für die zurückliegende Zeit betragsmäßig ausgewiesen sind (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 30. Auflage, § 802l Rn 4)."

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 05.03.2019, 17:30
von PostGretel
P.S.: Merke gerade, dass ich ziemlich verschlafen bin. Habe leider nicht gemerkt, dass dieser Beitrag nicht nur eine Seite hat ... :oops:

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 15.03.2019, 14:27
von silvester
Der "Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher" ist heute vom Bundesrat an die Ausschüsse verwiesen worden, wobei federführend der Rechtsausschuss ist.

Re: Drittauskunft RV + 500,00 €-Grenze, Titulierung der ZV-Kosten zwingend?

Verfasst: 21.07.2020, 17:54
von silvester
Die Bagatellgrenze in § 74a SGB X (Übermittlung zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche und im Vollstreckungsverfahren) ist gemäß der Fassung aufgrund des Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12.06.2020 (BGBl. I S. 1248), in Kraft getreten am 01.07.2020, gestrichen worden.