Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Manuel
- Forenfachkraft
- Beiträge: 227
- Registriert: 15.02.2018, 09:43
- Beruf: ReFa
#21
30.07.2018, 11:27
Manuel hat geschrieben:Eine undankbare Aufgabe, weil es schwer sein wird, an den PKW zu kommen. Mir kommt auf Anhieb die ANFECHTUNG des Kaufvertrages in den Sinn, aber weiter weiß ich dann auch schon nicht mehr.
von daher die Anfechtung des vertrages in betracht ziehen und anschl. Kfz pfänden