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Re: Forderungsaufstellung div. Titel und ZV-Teilzahlung und

Verfasst: 08.03.2018, 09:42
von Anahid
Danke für die Links. Man lernt ja gerne dazu. Wobei der Haufe-Beitrag nur in Teilen richtig ist; die Rz. 308 ist nachweislich falsch. Gerichtskostenerstattungen können nämlich gerade nicht über das Quotenvorrecht an den Mandanten ausgezahlt werden. Das ist ständige Rechtsprechung.

Re: Forderungsaufstellung div. Titel und ZV-Teilzahlung und

Verfasst: 08.03.2018, 11:49
von Sodoku
TipsyJersey hat geschrieben:Hier steht, dass man auch erst auf die Hauptforderung (im Innenverhältnis) verbucht, bevor die RSV etwas bekommt (Rz. 309):
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 19445.html
https://openjur.de/u/150604.html
Danke für den Tipp, ist ja interesseant. Werde ich nochmal überprüfen.