Re: Forderungsaufstellung div. Titel und ZV-Teilzahlung und
Verfasst: 08.03.2018, 09:42
Danke für die Links. Man lernt ja gerne dazu. Wobei der Haufe-Beitrag nur in Teilen richtig ist; die Rz. 308 ist nachweislich falsch. Gerichtskostenerstattungen können nämlich gerade nicht über das Quotenvorrecht an den Mandanten ausgezahlt werden. Das ist ständige Rechtsprechung.