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Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:12
von mrsgoalkeeper
Soenny hat geschrieben:Sicher? ich dachte das wäre weggefallen
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab mal ne Monierung bekommen und seitdem mache ich das so
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:15
von booo
Soenny hat geschrieben:Sicher? ich dachte das wäre weggefallen
Jep, ist es auch
Davon hatte ich es erst letzte Woche mit dem Chef...
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:19
von mrsgoalkeeper
Ach guck. Man lernt nie aus. Seit wann ist das weggefallen? Hast Du ne Fundstelle?
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:24
von booo
Nö, aber meine schon lang....
Hab
das hier aber auf die Schnelle gefunden
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:33
von Soenny
Danke euch beiden
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 10:52
von mrsgoalkeeper
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
aus 2004
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Gut, dass ich noch Jahre später Monierungen gekriegt hab.
![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Ist aber nicht wild, den von mir angegebenen Höchstzinssatz dürfte man eh nieeeee erreichen.
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 24.04.2017, 19:07
von Geiselmann
Höchstzinssatz
BGB §§ 1191, 1192 Abs. 1, 1115
Bei der Eintragung einer Grundschuld muss ein Höchstzinssatz nicht angegeben werden, wenn die Parteien die Vereinbarung der Verzinsung an § 288 Abs. 1 BGB ausgerichtet haben.
- BGH, Beschl. v. 26. Januar 2006, V ZB 143/05, OLG Hamm -
S. Geiselmann
Re: Zwangssicherungshypothek eintragen?
Verfasst: 09.02.2018, 16:06
von AndreaMP612
Hilfe...
wir haben bzgl. unseres Schuldners Grundbuchauszug angefordert.
Nun kommen 11 Stück, die dasselbe Grundstück betreffen, aber wohl mehrere Teile des Gebäudes.
Schuldner mehrere MNiteigentumsanteile an dem Grundstück verbunden mit Sondereigentums blabla.
Jetzt kommt das Dicke:
In Abteilung II ist überall eine Eigentumsübertragungsvormerkung eingetragen. Die Vormerkung hat Rang nach Abt. III Nr. 3
In Abteilung III dreimal Grundschuld.
Mein Chef will jetzt wissen, ob Zwangssicherungshypothek geht, ob das was bringt, ob Eigentumsübertragungsvormerkung da eine Rolle spielt. Und das am letzten Tag vor meinem Urlaub. Und alles natürlich so schnell wie möglich...Ich habe da so überhaupt keinen Peil von...
![Schockiert :schock](./images/smilies/schock.gif)