Zusammentreffen Deliktgläubiger und Unterhaltsgläubiger

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Stephie1983
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#21

24.06.2016, 20:22

Also ich denke schon dass an sich ein Vorrang gegenüber "normalen"Gläubigern besteht bei unterhaltsrückstand von weniger als 1 Jahr (850d Abs 1 Satz 4->so interpretiere ich das)
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