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Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.05.2016, 08:38
von samsara
Welches LG war das denn? AZ:?

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.05.2016, 08:42
von katuscha
samsara hat geschrieben:Welches LG war das denn? AZ:?
Landgericht Marburg, 3 T 87/16

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.05.2016, 09:11
von samsara
:thx

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 13:11
von katuscha
Es gibt jetzt ein BGH Urteil (VII ZB 58/15) das besagt, dass das Vollstreckungsgericht nicht befugt ist, eine vom Gläubiger vorgenommene Verrechnung an ihn geleisteter Zahlungen auf ihre Richtigkeit gemäß § 367 Abs. 1 BGB hin zu prüfen.

Kann ich jetzt irgendwie die Gerichtskosten für die Erinnerung und den Pfüb zurückerhalten?

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 13:26
von icerose
katuscha hat geschrieben:Kann ich jetzt irgendwie die Gerichtskosten für die Erinnerung und den Pfüb zurückerhalten?
da seh ich eher schwarz, Tuscha. Das mag für zukünftige Fälle helfen, aber rückwirkend wahrscheinlich nicht. Der Staat zahlt nix zurück. ;)
Aber schon einmal Danke für den Hinweis.

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 13:45
von katuscha
Ich könnte mich echt ärgern, damals hatte ich kein Urteil gefunden.

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 13:52
von icerose
von wann genau ist es denn?
Und ja, ist sehr ärgerlich. Aber du drückst die Kosten dem Schuldner auf, richtig? :lol:

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 14:23
von katuscha
icerose hat geschrieben:von wann genau ist es denn?
Die Entscheidung vom LG war Anfang Mai und im Juni kam das BGH Urteil.
icerose hat geschrieben: Und ja, ist sehr ärgerlich. Aber du drückst die Kosten dem Schuldner auf, richtig? :lol:
Schön wärs :lol: Geärgert hat mich nur, dass der zweite Pfüb von einem anderen Rechtspfleger erlassen wurde.

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 08.09.2016, 14:34
von icerose
katuscha hat geschrieben:dass der zweite Pfüb von einem anderen Rechtspfleger erlassen wurde.
:patsch das ist ja übel - möglich wäre der Zauber vorher nicht nötig gewesen... :vogel
katuscha hat geschrieben:Die Entscheidung vom LG war Anfang Mai und im Juni kam das BGH Urteil.
das ist genauso übel - Sch...timing :-?

wie gesagt: Du wirst vom Gericht leider nichts zurückbekommen. Ich täte dem Schuldner die Kosten aufgeben - was kann bitte der Gläubiger dafür, dass das Gericht seine Kompetenzen überschreitet? Und würde der Schuldner zahlen, wäre die ZV nicht nötig und die damit verbundenen Kosten gar nicht angefallen. ;)

Re: Wie muss eine Zahlungsbestimmung nach BGB aussehen?

Verfasst: 09.09.2016, 07:52
von katuscha
Die Akte ist leider schon abgelegt, da nach dem zweiten Pfüb die Bank alles bezahlt hat und im Pfüb hatte ich die Kosten für das Erinnerungsverfahren nicht drin, da wir der Meinung waren, dass sie es rausstreichen, weil wir ja nach deren Meinung einen falschen Pfüb gestellt hatten.