Ich hab vor einiger Zeit auch eine Taschengeldpfändung gemacht.
Das Gericht hat den Erlass des Pfüb verweigert, worauf hin wir geschrieben haben, dass die Pfändung alles andere als unbillig ist, da die Schuldnerin immer wieder die ratenweise Abtragung angekündigt hat, ohne, dass was passiert ist.
Bis jetzt "hängt" das Verfahren immer noch beim AG. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Pfändung Taschengeldanspruch
- Taddy
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Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
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ich versuch´s nochmal....
Gibt es ein Rechtsmittel gegen Zurückweisung Pfüb? Oder soll ich´s lassen?
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Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
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Ja, hab jetzt Frist notiert. Glaub aber, dass ich da nichts mehr machen kann. Die Billigkeit nachzuweisen ist ja fast unmöglich. Mal gucken, was Chef sagt.
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Ach, die Tante reagiert gar nicht. Sie hatte mal nen Anwalt der ihre eigenen Schulden eintreiben sollte, aber das lief wohl auch nicht, da haben wir nämlich auch nie Geld gesehen. Auf Nachfrage hieß es dann, das Mandat ist beendet.
Bei sowas wird dann immer mein Ehrgeiz angestachelt. Und umso frustrierter bin ich dann, wenn das Gericht mir nen Strich durch die Rechnung macht. Ich werd mal den GVZ anrufen, vielleicht kennt er die ja und kann mir nen Tipp geben.
Mal ne andere Frage: Ist es eigentlich erlaubt, dass ich beim Schuldner persönlich auftauch? Ich mach das in Hamburg nämlich gern mal, so vorbeifahren und gucken, aber natürlich geh ich nicht rein. Dürft ich das oder darf das nur der GVZ?
Bei sowas wird dann immer mein Ehrgeiz angestachelt. Und umso frustrierter bin ich dann, wenn das Gericht mir nen Strich durch die Rechnung macht. Ich werd mal den GVZ anrufen, vielleicht kennt er die ja und kann mir nen Tipp geben.
Mal ne andere Frage: Ist es eigentlich erlaubt, dass ich beim Schuldner persönlich auftauch? Ich mach das in Hamburg nämlich gern mal, so vorbeifahren und gucken, aber natürlich geh ich nicht rein. Dürft ich das oder darf das nur der GVZ?
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Ich guck nur von außen. Einmal hatte ich nen Geschäftsbetrieb gesucht, da hab ich dann rumgefragt, wo der denn ist, wann der das letzte Mal hier war usw. Also die Nachbarn. Und dann hat ein GVZ mal gesagt, mein SN wohnt da nicht, aber die Post konnte zugestellt werden, also war ich mal da. Aber ich mach ja nichts. Die Frage ist nur, darf ich was machen? Also sagen, wer ich bin und warum ich da bin??
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Also irgendwo rumzuschleichen, verbietet dir niemand. Ob du berechtigt bist, rumzufragen, da würde mir grundsätzlich nichts einfallen, was dagegen spricht.
Wer du bist und warum du da bist - können kannst du das, aber ob man das darf - aber andersrum, was spricht dagegen, dass du es eben nicht darfst?
Wer du bist und warum du da bist - können kannst du das, aber ob man das darf - aber andersrum, was spricht dagegen, dass du es eben nicht darfst?