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Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:40
von MiaZ
Ich registriere dort unter anderem eingehende Aufträge - aber du wirst es nicht glauben - ich kann dir keine Rechtsvorschrift nennen, die besagt, warum ich das getan habe! (an dieser Stelle würde ich gern 3 Ausrufezeichen kaufen)

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 15.10.2014, 20:44
von MiaZ
klar - deshalb hab ich das ja auch erwähnt, dass es sicher Gerichtsvollzieher gibt, die das nicht so machen.

Aber wie gesagt: ich hatte angenommen, dass es hier um Austausch geht, dass man Abläufe erklären kann, weil man sie aus der Erfahrung heraus kennt. Mir war nicht klar, dass man hier alles mit Rechtsvorschriften belegen muss.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 16.10.2014, 08:34
von Riverside
Rechtsvorschriften machen durchaus Sinn, wenn ich (m)eine Argumentation untermauern möchte.

Ich sprach im Übrigen von einem normalen ZV-Auftrag gegen eine GmbH, da ist es mir egal, wer der Geschäftsführer ist, ist meiner Meinung nach für eine ZV auch nicht zwingend erforderlich, da der Titel die GmbH als Schuldner ausweist und nicht den Geschäftsführer.

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 16.10.2014, 19:44
von MiaZ
Was genau verstehst du denn unter einem "normalen" ZV-Auftrag? Lediglich Pfändung und Verwertung?

Re: ZV bei Verlegung Firmensitz

Verfasst: 17.10.2014, 08:13
von Riverside
Japp genau das