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Re: Vermögensauskunft Gerichtsvollzieher

Verfasst: 30.09.2019, 15:13
von rena
Also ich habe mal mit ihm telefoniert, die Weiterleitung kann nur stattfinden, wenn neben dem Antrag auf Weiterleitung auch die Anschriftenermittlung mit beantragt ist.

Ich beantrage jetzt also den neuen GVZ, aber ohne Zustellung, sondern nur Abnahme der VA oder?

Re: Vermögensauskunft Gerichtsvollzieher

Verfasst: 30.09.2019, 18:16
von silvester
M.E. irrt der GV! § 802e Abs. 2 ZPO gibt keinen Bezug auf § 755 ZPO her. Vielleicht sollte doch ein Richter mal darüber schauen.

Eine Zustellung konnte auch ab Arbeitsort erfolgen. Jetzt ist nur die Abnahme der VA zu beantragen

Re: Vermögensauskunft Gerichtsvollzieher

Verfasst: 01.10.2019, 09:55
von rena
Vielen Dank für die Mithilfe!!! Ich bespreche das mit meiner Chefin noch einmal :)