Huhu, es ist soweit!
Wir wollen entziehen.
Muss ich nun erst eine Zwangssicherungshypothek eintragen um mir die Rangklasse 2 zu sichern oder kann ich gleich die Versteigerung beantragen?
Zwangsversteigerungsverfahren beitreten
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Hallo,
wegen den in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Beträgen (begrenzt auf 5 % des VKW) kann sofort ein Versteigerungsantrag erfolgen.
Einheitswertbescheid gem. § 10 Abs. 3 ZVG nicht vergessen!
S. Geiselmann
wegen den in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG genannten Beträgen (begrenzt auf 5 % des VKW) kann sofort ein Versteigerungsantrag erfolgen.
Einheitswertbescheid gem. § 10 Abs. 3 ZVG nicht vergessen!
S. Geiselmann
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- Absoluter Workaholic
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Nein, eine Zwangssicherungshypothek ist nicht erforderlich.
Auf die Zwangssicherungshypothek würde im Range § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG zugeteilt.
S. Geiselmann
Auf die Zwangssicherungshypothek würde im Range § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG zugeteilt.
S. Geiselmann