Seite 3 von 4

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 16:20
von Liesel
Fallen die 15,00 Eur nicht nur an, wenn ein nachträglicher Prüfungstermin stattfindet? :kopfkratz

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 16:24
von wifey
Wenn eine nachträgliche Forderungsanmeldung vorliegt wird ein NPT stattfinden (das kann auch im schriftlichen Verfahren passieren).

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 16:26
von Liesel
Hm, du meinst also wirklich, wenn Fristende - wie hier - lt. gerichtlichem Beschluß auf einen Samstag fällt (wovon ich allerdings auch nicht überzeugt bin) und die Forderungsanmeldung am Montag darauf eingeht, wird wegen dieser Forderung ein NPT anberaumt?

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 16:36
von wifey
Das hängt wieder vom Gericht ab - ich hab beides schon erlebt ..... :roll:

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 18:06
von Eve80
Wobei dann das Gericht der Kommentierung zu § 174 (?, kann grad nicht nachschauen) zuwider läuft. Danach sollen nämlich alle Anmeldungen, die bis zum Prüftermin eingehen, auch in diesem Termin mitgeprüft werden. Was in der Praxis natürlich nicht immer machbar ist, vor allem bei schriftlichen Verfahren. Aber generell wäre sie noch aufzunehmen, wenn sie am Montag eingeht.

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 18:09
von wifey
Es bleibt aber eine verspätete Anmeldung

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 18:49
von Eve80
Aber dafür werden vom Gericht keine 15 € kassiert

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 09.10.2011, 18:56
von schachterlteufel
Sondern?!

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 11.10.2011, 11:56
von strange
die fallen nur an, wenn ein nachträglicher PT stattfindet... musste mal nachgucken, wann der sein wird... ggf. im Anschreiben um Prüfung im ersten Prüfungstermin bitten

Re: Richterliche Frist endet am Samstag

Verfasst: 11.10.2011, 12:47
von schachterlteufel
der Prüfungstermin ist erst am 30.11., also dürften keine Gebühren anfallen...