Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Xuka
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#21
10.08.2011, 13:49
Bei den Gebühren, die der RA in eigener Sache erhält, handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze, deshalb wird generell keine USt berechnet.