ZV-Gebühr mit oder ohne MwSt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#21

10.08.2011, 13:49

Bei den Gebühren, die der RA in eigener Sache erhält, handelt es sich um nicht steuerbare Innenumsätze, deshalb wird generell keine USt berechnet.
Antworten