Re: Was ist sinnvoller, Pfüb oder Abtretung
Verfasst: 03.06.2011, 09:15
Hallo,
m. E. ist die Abtretung vorzuziehen. Lass die pfändbaren Einkommensanteile abtreten. Die Höhe der vereinbarten Ratenzahlung kann ja darüber hinaus gehen oder auch dahinter zurückstehen. Das ist Vereinbarungssache.
Im Insolvenzfall des zukünftigen Arbeitnehmers hat die Abtretung dann nach 2 Jahre Gültigkeit (§ 114 Abs. 1 InsO). Die Pfändung nur noch maximal für den Folgemonat der Insolvenzeröffnung wirksam (§ 114 Abs. 3 InsO).
Bedenke auch, was passiert, wenn der zukünftige Arbeitnehmer in 3 Monaten kündigt. Dann ist die Pfändung wieder dahin. Die Abtretung behält jedoch Gültigkeit und muss dann nur noch beim neuen Arbeitgeber offengelegt werden.
Bitte beachten! Abtretungen des pfändbaren Einkommensanteils können arbeits- und tarifvertraglich ausgeschlossen sein. Als mögliche Tarifverträge prüfen.
Gruß, sati
Uups, stelle gerade fest, dass mir die zweite Seite der Antworten völlig entgangen ist, da wurde auf die Problematik einer Kündigung ja bereits eingegangen. Sorry.
m. E. ist die Abtretung vorzuziehen. Lass die pfändbaren Einkommensanteile abtreten. Die Höhe der vereinbarten Ratenzahlung kann ja darüber hinaus gehen oder auch dahinter zurückstehen. Das ist Vereinbarungssache.
Im Insolvenzfall des zukünftigen Arbeitnehmers hat die Abtretung dann nach 2 Jahre Gültigkeit (§ 114 Abs. 1 InsO). Die Pfändung nur noch maximal für den Folgemonat der Insolvenzeröffnung wirksam (§ 114 Abs. 3 InsO).
Bedenke auch, was passiert, wenn der zukünftige Arbeitnehmer in 3 Monaten kündigt. Dann ist die Pfändung wieder dahin. Die Abtretung behält jedoch Gültigkeit und muss dann nur noch beim neuen Arbeitgeber offengelegt werden.
Bitte beachten! Abtretungen des pfändbaren Einkommensanteils können arbeits- und tarifvertraglich ausgeschlossen sein. Als mögliche Tarifverträge prüfen.
Gruß, sati
Uups, stelle gerade fest, dass mir die zweite Seite der Antworten völlig entgangen ist, da wurde auf die Problematik einer Kündigung ja bereits eingegangen. Sorry.