Schuldner Kündigt Arbeitsverhältniss nach Pfüb

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Jupp03/11

#21

11.04.2011, 22:01

Dem kaufst ein paar Schuhe und einen Regenschirm, dann kann er zum Arbeitsamt dackeln.
Goldlöckchen

#22

12.04.2011, 08:25

Musst Du überhaupt eine Austauschpfändung machen? Gehört ein Auto zu den gesetzlich bestimmten Sachen, die man nicht pfänden darf bzw. nur durch eine Austauschpfändung :?:
joggellive
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#23

13.07.2011, 09:43

Moin moin,
nun ist ja wieder mal einige Zeit vergangen und mit jedem Tag werd ich wütender. Ich habe nach dem ich vom Chef die Bestädigung bekommen habe, das der Schuldner tatsächlich gekündigt hat (Kopie der Kündigung lag bei), mit der Begründung." Auf Grund meiner Pfändung Kündige ich das am xxxx geschlossene Arbeitsverhältnis. Da sie das Arbeiten nicht mehr Lohnt, da mir nur noch xxx € zu leben verbleiben. Kündigungsfristen werde ich nicht einhalten und nehme Unbezahlten Urlaub. Ich werde meine Arbeit ab Datum XXX ( Tag nach Erstellung der Kündigung) nicht mehr an treten. " <--- Geht das überhaupt so einfach?
Und noch bissel mehr Text....
Pfändbares Einkommen ergab sich keins mehr , da der Schu. mitten im Monat Gekündigt hat und nur die paar Tage an denen er noch tätig war , ausgezahlt bekam.

Ich habe im Juni die EV noch mal abnehmen lassen, natürlich keine Änderung außer das kein AG mehr angegeben ist. Mit Zusatzfragen wollte ich wissen ob ALG I beantrag wurde, dieses wurde verneint, er lebe nun vom einkommen der Frau. TG Pfändung war erfolglos... Ich würde dem Kerl am liebsten mal Kräftig in den A... treten. Ich will die Knapp 60.000€ Eintreiben und habe absolut keinen Griff den ich in die handnehmen.... Uns gegenüber äußerte der Schu auch, sich absofort nicht mehr um Arbeit zu kümmern und ggf von ALG II zu leben. Wie ist das eigentlich wenn er später mal ALG II beantragt, muss er dann vorher erst ALG I in anspruch nehmen oder verjährt hier der Anspruch irgendwann, kann man den Schu zur beantragung von ALG I zwingen oder haben wir das gleiche Problem wie bei einer Steuererklärung, das der Schu selbst entscheiden kann ob er dies tut oder nicht ?

Achja KFZ Pfändung hat nicht gebracht, Schu hat den Wert seines KFZ gemindert in dem er dort Beulen reingedonnert hat
VOR DEN AUGEN DES GV, dieser hat dann von der Pfändung abgesehen weil der erlös nicht mal mehr die Kosten Versteigerungskosten Decken würde.

lg
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mücki
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#24

13.07.2011, 09:56

Strafanzeige!
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#25

13.07.2011, 09:59

Aber sofortens!
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Goldlöckchen

#26

13.07.2011, 10:04

Und weswegen? Wg. der Beule?
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#27

13.07.2011, 10:10

Ich weiß jetzt nicht genau wie der Straftatbestand heißt aber auf jeden fall wegen Betruges und ich glaube da gibt es was wie Vereitelung von Pfändungsmaßnahmen oder so ähnlich.
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Goldlöckchen

#28

13.07.2011, 10:25

Der Straftatbestand des Betruges kann sich aber nur auf den Zeitpunkt der Bestellungen beziehen. Dass er kein ALG bezieht, sondern vom Geld seiner Frau lebt, kann man ihm nicht anlasten. Und die Wertminderung des Fahrzeuges durch die Beule, ist denke ich mal kein Straftatbestand. Dann behauptet er halt, er ist vom Gas gerutscht, oder so. Die Schuldner sind ja immer sehr einfallsreich. Aber ganz schön blöd, sich selbst so schädigen :abdreh
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#29

13.07.2011, 10:27

Nunja drüber nachgedacht habe ich da auch schon, die Frage ist, in wie weit ich damit erfolg haben werde. Den Schuldner kann man nicht zur Arbeit zwingen das haben wir ja festgestellt. Die Beulen entstanden bevor das Pfandsiegel geklebt wurde, somit war das Auto ja noch in vollen Eigentum des Schu. Die Kündigung wäre zwar ne Grundlage da der Schu offen zugibt, das er wegen dem Pfüb gekündigt hat, aber ob das ausreicht ?
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#30

13.07.2011, 10:30

Es gibt den Verstrickungsbruch, § 136 StGB. Dazu hätte das Auto aber schon gepfändet sein müssen. Im übrigen bin ich seit #11 und auch weiterhin daran interessiert, welche Straftatbestände hier in Frage kommen solln. :roll:
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