Tipp - PfüB + ZV-Auftrag
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Rapunzel, doch, wenn man ihm erklärt, dass man mal kurz zwischendurch ne andere Maßnahme beantragen muss... Meine Erfahrung ist, dass man alles Mögliche hinkriegen kann, wenn man mit den zuständigen Menschen freundlich spricht und sie nicht vollkommen verpeilt sind.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Hallo,
haben das letzte Mal einen Vermerk an den GV geschrieben, dass um schnelle Rückgabe des Titels gebeten wird, weil noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Wir hatten diesen dann innerhalb von ca. einer Woche wieder bei uns in der Kanzlei und dann wurde gleich das andere beantragt...
haben das letzte Mal einen Vermerk an den GV geschrieben, dass um schnelle Rückgabe des Titels gebeten wird, weil noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Wir hatten diesen dann innerhalb von ca. einer Woche wieder bei uns in der Kanzlei und dann wurde gleich das andere beantragt...
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1463
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Wir versuchen, wenn möglich, zuerst immer einen PFÜB rauszuschicken und nach Rückgabe des Titels durch das Gericht erst den ZV-Auftrag zu stellen.
Ich kann auch nur zustimmen, dass die GVZ eigentlich immer mitarbeiten, wenn man ihnen die Situation erklärt. Ich habe insoweit noch keine Probleme gehabt.
Ich kann auch nur zustimmen, dass die GVZ eigentlich immer mitarbeiten, wenn man ihnen die Situation erklärt. Ich habe insoweit noch keine Probleme gehabt.
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
Mir hat mal ein GV gesagt, dass er nicht ruhend stellt, weil ein neuer Auftrag eine neue DR-Nr. kriegt und er somit mehr Vorgänge hat.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3276
- Registriert: 11.03.2011, 10:40
- Beruf: ReFa, gepr. BV
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hannover und so
Na der ist natürlich eine Zierde für seine Zunft! Aber nicht verzagen, Rapunzel, du siehst doch an den anderen Kommentaren, dass es so nicht sein muss....
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
DARKNESS IS A STATE OF MIND
- Loki
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 579
- Registriert: 13.09.2010, 17:10
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
Bei mir weigern sich auch immer mehr GVs die Aufträge ruhend zu stellen. Erst diese Woche hatte ich einen, der hat mit erklärt, dass wenn ich den Titel zurückhaben will (wg. anderer ZV-Maßnahme und das habe ich auch so erklärt), ich den Auftrag auch gleichzeitig zurücknehme. Ruhend stellen ist nicht. Wenn er keinen Titel mehr hat, hat er keine Grundlage mehr und das bedeutet die Rücknahme.
Ich kann daher Rapunzels Meinung nur teilen.
Ich kann daher Rapunzels Meinung nur teilen.