Tipp - PfüB + ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
KiwiHH
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#21

19.10.2011, 15:46

DAs heißt, ich muss ihn doch zurücknehmen?
sansibar
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#22

19.10.2011, 15:55

Rapunzel, doch, wenn man ihm erklärt, dass man mal kurz zwischendurch ne andere Maßnahme beantragen muss... Meine Erfahrung ist, dass man alles Mögliche hinkriegen kann, wenn man mit den zuständigen Menschen freundlich spricht und sie nicht vollkommen verpeilt sind.
Grüße - sansibar
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Gelini
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#23

19.10.2011, 16:04

Ich hatte bis jetzt auch nie Probleme, den ZVA ruhend zu stellen. Wenn man eine kurze Erklärung anhängt, sollte das kein Problem sein
B.B.
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#24

19.10.2011, 19:49

Hallo,

haben das letzte Mal einen Vermerk an den GV geschrieben, dass um schnelle Rückgabe des Titels gebeten wird, weil noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Wir hatten diesen dann innerhalb von ca. einer Woche wieder bei uns in der Kanzlei und dann wurde gleich das andere beantragt...
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AnjaZ
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#25

19.10.2011, 20:08

Wir versuchen, wenn möglich, zuerst immer einen PFÜB rauszuschicken und nach Rückgabe des Titels durch das Gericht erst den ZV-Auftrag zu stellen.

Ich kann auch nur zustimmen, dass die GVZ eigentlich immer mitarbeiten, wenn man ihnen die Situation erklärt. Ich habe insoweit noch keine Probleme gehabt.
Gruß Anja
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#26

20.10.2011, 08:17

Mir hat mal ein GV gesagt, dass er nicht ruhend stellt, weil ein neuer Auftrag eine neue DR-Nr. kriegt und er somit mehr Vorgänge hat.
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#27

20.10.2011, 08:47

Na der ist natürlich eine Zierde für seine Zunft! Aber nicht verzagen, Rapunzel, du siehst doch an den anderen Kommentaren, dass es so nicht sein muss....
Grüße - sansibar
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#28

20.10.2011, 08:51

Bei mir weigern sich auch immer mehr GVs die Aufträge ruhend zu stellen. Erst diese Woche hatte ich einen, der hat mit erklärt, dass wenn ich den Titel zurückhaben will (wg. anderer ZV-Maßnahme und das habe ich auch so erklärt), ich den Auftrag auch gleichzeitig zurücknehme. Ruhend stellen ist nicht. Wenn er keinen Titel mehr hat, hat er keine Grundlage mehr und das bedeutet die Rücknahme.

Ich kann daher Rapunzels Meinung nur teilen.
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