Vermögensverzeichnis Auswertung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4848
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#21

18.02.2011, 10:03

Telefonbuch, Gerichtsvollzieher anrufen, Ergänzung der eV beantragen....
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#22

18.02.2011, 11:18

:thx
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#23

09.09.2011, 10:33

Nächster Schuldner, nächstes Vermögensverzeichnis, nächstes Problem:

Schuldnerin, 67 Jahre alt, verheiratet, selbstständig
Ehemann hat keine Einkünfte

Vermögensverzeichnis vom 15.06.2011:
Wie das so üblich ist, nichts nennenswertes, 10 € im Geldbeutel, kein Fernseher oder andere wertvolle Gebrauchsgegenstände, kein Fahrzeug usw., keine Einkünfte, weder Arbeitseinkommen, Leistungen vom Arbeitsamt & Co. keine Rente (warum nicht, sie ist doch nun 67?), es wurde aber nur 3-4 Jahre eingezahlt, wohnt angeblich bei ihrer Tochter, die sie auch finanziell unterstützen würde, Konto geringfügig im Minus, 1/2-Miteigentumsanteil an einer Hof- und Gebäudefläche und Wohnhaus wo aber Zwangsversteigerungsverfahren läuft, ihre Erwerbstätigkeit besteht aus 2 Stühlen und 2 Schreibtischen und geringwertiger Ausstattung, Wert max. 300 €, keine Aufträge bzw. Forderungen an Dritte.

Lohnt eine Pfändung in die Rente, obwohl sie die angeblich noch nicht bezieht oder habt ihr noch eine andere Idee?
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Ernie

#24

09.09.2011, 16:14

Forder erst einmal einen GB-Auszug an! Evtl. lohnt sich ja dort was...
Benutzeravatar
steff86
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 28
Registriert: 10.11.2010, 12:56
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Ikaros
Wohnort: Nahe Tübingen

#25

09.09.2011, 21:01

Ich finde nicht, dass sich die Pfändung der Rente lohnt. Insbesondere da du weißt, dass nur 3-4 Jahre eingezahlt wurde.
Würde auch erstmal GB anfordern.

Was auch oft hilft, ist einfach mal eine "Androhung" der Zwangsversteigerung. Habe schon gemerkt, dass sich Schuldner hierauf oft melden und zumindest kleinere Raten anbieten.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#26

12.09.2011, 14:41

steff86 hat geschrieben:Ich finde nicht, dass sich die Pfändung der Rente lohnt. Insbesondere da du weißt, dass nur 3-4 Jahre eingezahlt wurde.
Würde auch erstmal GB anfordern.

Was auch oft hilft, ist einfach mal eine "Androhung" der Zwangsversteigerung. Habe schon gemerkt, dass sich Schuldner hierauf oft melden und zumindest kleinere Raten anbieten.
Die Zwangsversteigerung läuft doch schon bei dem Grundbuch.
Ist die Forderung aus der selbstständigen Tätigkeit entstanden? Gibt es evtl. Eigentumsvorbehalt o.ä.?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Ernie

#27

12.09.2011, 15:00

Geniesserin hat geschrieben:Die Zwangsversteigerung läuft doch schon bei dem Grundbuch.
Das hindert doch aber nicht, einen aktuellen Auszug zu besorgen. Vielleicht ist das Versteigerungsverfahren zwischenzeitlich eingestellt worden?
Benutzeravatar
Zonnie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 650
Registriert: 12.06.2006, 16:58
Beruf: Sachbearbeiterin Recht
Software: altasoft
Wohnort: Besigheim

#28

13.09.2011, 08:54

Guten Morgen!

Danke ersteinmal für eure Tipps. Ich war gestern nicht im Büro, aber heut werd ich mich dann mal ran machen und erstmal einen Grundbuchauszug einfordern
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Benutzeravatar
FeldKiel
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 345
Registriert: 07.06.2011, 13:51
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#29

16.09.2011, 12:41

Hallo,

ich häng mich einfach mal an das Thema dran. Habe nämlich ein ähnliches Problem.

Unsere Schuldnerin hat die EV abgegeben.
Sie ist 20, ist verheiratet und hat ein zweijähriges Kind.
Ihr Mann arbeitet nicht, kümmert sich um das Kind.

Sie hat nun angegeben, eine Ausbildung ei einer gemeinnützigen Einrichtung zu machen und bekommt dort 316,00 EUR. Weiterhin bekommt sie BAB i. H. v. 392,00 EUR sowie Kindergeld i. H. v. 184,00 EUR sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung i. H. v. 564,93 EUR.
Sie hat ein gemeinsames Konto mit ihrem Mann (lt. Vermögensverzeichnis kein P-Konto) und als evtl. Anspruch die Mietkaution.
Sonst hat sie nix weiter angegeben.

Habt Ihr nen Tipp für mich.. ??
Ich weiß nicht, ob ich ihr irgendwelche Zahlungen von den öffentlichen Stellen pfänden kann. Ansonsten seh ich nur die Kontopfändung.
Vielen Dank im Voraus!! FeldKiel
Antworten