Gibt es da ne Grundlage, dass das der GVZ macht?
Hier macht er das nämlich nie.
Haben das schon paar mal versucht, ging ständig nach hinten los!
Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Vergleich
- Melanie_Wunder
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Was meinst du jetzt, die Vollstreckung der Bruttobeträge?
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- Melanie_Wunder
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Also, wie beim Beispiel davor, wenn im Vergleich steht "Der Beklagte erteilt der Klägerin für das Arbeitsverhältnis eine Abrechnung bis zum o.g. Zeitpunkt auf der Basis von 900,00 Euro brutto monatlich und zahlt den sich hieraus ergebenden Nettobetrag aus."
Dann kann kann ich hier nicht die Nettobeträge vollstrecken, stehen zwar auf der Lohnabrechnung, aber unsere GVZ's stellen sich da total stur.
Die akzeptieren das nur, wenn die Nettobeträge direkt im Vergleich beziffert sind
Dann kann kann ich hier nicht die Nettobeträge vollstrecken, stehen zwar auf der Lohnabrechnung, aber unsere GVZ's stellen sich da total stur.
Die akzeptieren das nur, wenn die Nettobeträge direkt im Vergleich beziffert sind
- jojo
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Bei mir gibts keine vollstreckbare Ausfertigung, wenn die zu zahlende Summe nicht ausdrücklich im Vergleich drin steht. Insofern stellt sich das Problem nicht.
Im Zweifel hilft da nur eine neue Klage.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Melanie_Wunder
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Naja, das dachte ich ja auch, deshalb machen wir das in der Kanzlei auch so, aber hab vorhin gelesen, dass manche ohne Probleme die NEttobeträge vollstrecken können, obwohl die Bruttobeträge beziffert sind
- Liesel
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Wenn du dir die Mühe machen willst und die Nettobeträge ausrechnest, ist das doch kein Thema. Du willst doch dann weniger haben, als tituliert ist. Verstehe nicht, wo da das Problem sein soll?
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- Melanie_Wunder
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Nach ich auch nicht.
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- pippilotta1512
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So, ich nochmal...
Also ich hab inzwischen die Abrechnungen bekommen. Kann ich dem GV die einfach mit reinhauen und als Forderungsbetrag gleich Netto angeben? Im Vgl. steht ja der Beklagte soll Abrechnungen erteilen und Netto auszahlen. Oder muss ich dazu noch einen Vers in den Antrag schreiben?
Also ich hab inzwischen die Abrechnungen bekommen. Kann ich dem GV die einfach mit reinhauen und als Forderungsbetrag gleich Netto angeben? Im Vgl. steht ja der Beklagte soll Abrechnungen erteilen und Netto auszahlen. Oder muss ich dazu noch einen Vers in den Antrag schreiben?