Ich bin auch der Meinung, dass es immer ganz auf den Schuldner ankommt. Wir fahren zunächst auch erst einmal die sanfte Schiene und bieten - in Absprache mit der Mandantin - minimale Ratenzahlung an. Die Mandantin verzichtet sogar auf Zinsen. Wenn sich die Schuldner dann nicht melden, wird der GVZ losgeschickt. Wenn uns die EV oder der HB vorliegen, bekommen die Schuldner noch einmal eine Chance ... oft fruchtet es, aber ab und an melden sich die Schuldner nicht - dann will die Mandantin, dass alles Mögliche unternommen wird. Der Mandant ist halt König
@Sam29: Friede?!?
eV-Auswertung - noch jemand ne Idee?
- misspinky1984
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Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Badeschlappe26
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Juten Morjen!
Das mit Katze war nun weiß Gott nicht ernst gemeint - die GVZin hat die Katze ja auch sicher bei der Abnahme der eV gesehen und hätte ja (wenn denn hier bei uns in Brandenburg üblich) gehandelt - also gepfändet.
Hab selbst ne Katze - würd ich im Traum nicht dran denken, jemandem die Katze wegzupfänden.
Werd erstmal aus Teilforderung das Konto dicht machen und zeitgleich bei der Mandantin anfragen, ob wir vergleichsweise was anbieten können (Zinsverzicht oder so). Damit ich gleich was hab, falls sie sich auf die Pfändung meldet.
Das mit Katze war nun weiß Gott nicht ernst gemeint - die GVZin hat die Katze ja auch sicher bei der Abnahme der eV gesehen und hätte ja (wenn denn hier bei uns in Brandenburg üblich) gehandelt - also gepfändet.
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Werd erstmal aus Teilforderung das Konto dicht machen und zeitgleich bei der Mandantin anfragen, ob wir vergleichsweise was anbieten können (Zinsverzicht oder so). Damit ich gleich was hab, falls sie sich auf die Pfändung meldet.
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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@Badeschlappe: Du willst jetzt wegen der Kosten über nen Teilbetrag den PfüB machen? Ich halte das für gefährlich; denn stell Dir vor, die Drittschuldnerin zahlt den gepfändeten Betrag. Dann wäre der PfÜB erledigt und über den Rest müßtest Du nen neuen PfüB machen. Was aber, wenn sich weitere Gläubiger in das Konto "setzen"?
- Badeschlappe26
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Mensch, mach mir kein schlechtes Gewissen - der PfüB liegt fertig vor mir - mit Teilforderung 500,00 Euronen.
Die gute Frau ist 24 Jahre, hat nix gelernt, ist arbeitslos, hat ein kleines Kind (naja und ne Katze und lebt von Hartz IV - im Normalfall (wobei ich nur von meinen anderen Schlawinern aus anderen Akten reden kann) ist da nicht mehr.
Wenn ich den PfüB aus allem mache, reden wir hier von 250,00 Euronen weitere Gebühren - und ich muss bei der Mandantin schon noch die ZV/eV abrechnen - ach menno - das macht doch alles keinen Spaß.
Die gute Frau ist 24 Jahre, hat nix gelernt, ist arbeitslos, hat ein kleines Kind (naja und ne Katze und lebt von Hartz IV - im Normalfall (wobei ich nur von meinen anderen Schlawinern aus anderen Akten reden kann) ist da nicht mehr.
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@grommelie:
Die GV-Kosten sind nicht von der Höhe des Forderung abhänging, sondern nur die RA-Kosten.
Ich würde mit der Mandantin besprechen, wie sie das aufgrund weiterer Kosten wünscht.
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- Sprengmann
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Vielleicht sollte bei der zuständigen Arge mal angefragt werden, inwieweit der Lebensgefährte bei der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird... Ich kenn ja nicht den Wohnort und die tatsächliche Miete, aber bei einer dreiköpfigen Bedarfgemeinschaft komm ich bei allem hin-und herrechnen nicht auf ca. 2.200 € Grundbedarf. (da wäre ich wieder bei dem leidigen Thema, wieso mann eigentlich arbeiten geht)
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
- Badeschlappe26
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Weils Spaß macht - das tun wir alle nicht des Geldes wegen, oder?(da wäre ich wieder bei dem leidigen Thema, wieso mann eigentlich arbeiten geht)
Außerdem mag ich die ARGE nicht darauf schubsen, dass unsere gute Frau vielleicht das Wohngeld nicht angegeben hat - macht mir ja die Aussicht auf Raten noch geringer.
Es grüßt
die Schlappe
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Geht es denn nicht, der Mandantin selbst bei (vorerst) fruchtloser Pfändung lediglich die PfüB-Gebühren aus einem Teilbetrag von 500 EUR aufzugeben und dennoch die Pfändung über den Gesamtbetrag auszubringen? Ich meine schon.
Also von meiner Seite war die ganze Zeit Frieden.misspinky1984 hat geschrieben:@Sam29: Friede?!?
Ach das kann schon hinauen.
Sie bekommt ja nicht 400 EUR Wohngeld monatlich, oder? Es gibt doch Leistung für Unterkunft und Heizung. Meint sie das etwa? Wohgeld und L f. U u. Heizung wäre wohl doppelt gemoppelt.
Sie bekommt ja nicht 400 EUR Wohngeld monatlich, oder? Es gibt doch Leistung für Unterkunft und Heizung. Meint sie das etwa? Wohgeld und L f. U u. Heizung wäre wohl doppelt gemoppelt.