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Re: Mal wieder ein Vermögensverzeichnis

Verfasst: 14.04.2010, 10:59
von katuscha
So, hier mal das Ergebnis meines Antrags auf Nachbesserung.
Ich hatte gefragt,
- warum der Schuldner es unterlässt Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen,
- ob er zur Miete wohnt (um eventuell die Kaution zu pfänden)
- und welche Tätigkeiten er im familiären Haushalt übernimmt.

Schreiben des GVZ: "...anliegenden Antrag sende ich urschriftl. zurück. Die Voraussetzungen für eine Nachbesserung der eV liegen nicht vor."

Toll, da bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als die Akte auf Wiedervorlage (3 Jahre) zu legen.

Re: Mal wieder ein Vermögensverzeichnis

Verfasst: 14.04.2010, 13:48
von Ernie
Boah, Du gibst aber schnell auf! Warum nicht § 766 ZPO? Trau Dir mal was zu!

Re: Mal wieder ein Vermögensverzeichnis

Verfasst: 14.04.2010, 14:35
von katuscha
Boah, Du gibst aber schnell auf! Warum nicht § 766 ZPO? Trau Dir mal was zu!
Meinst Du, dass man damit Erfolgt hat? Muss ich das gesondert begründen oder kann ich da die gleichen Dinge verwenden, wie im Antrag auf Nachbesserung?

Re: Mal wieder ein Vermögensverzeichnis

Verfasst: 14.04.2010, 15:24
von Goldlöckchen
Du hast ja selbst Enscheidungen aufgeführt, wonach es keinen Grund zur Nachbesserung gibt. Deshalb dürfte eine Erinnerung wenig erfolgsversprechend sein. Hast Du mal mit dem GV telefoniert? Vielleicht ist es ja mal ein netter.

Wenn Dein Schuldner ALG I oder II beantragen würde, würde das doch auf das Einkommen seiner Frau angerechnet werden, oder?