Reicht für das Aufgebotsverfahren der Pfüb oder muss ich den Titel mitsenden? Hat jemand einen Beispieltext für das Aufgebotsverfahren? Der Gläubiger möchte jetzt parallel noch die Konten pfänden dazu brauche ich den Titel. Wenn ich diesen aber auch für das Aufgebotsverfahren benötige, stellt sich die Frage ob ich eine zweite Ausfertigung des Vollstreckungstitels beantragen kann.
Ich hoffe, dass mir jemand von Euch weiterhelfen kann.
Vielen Dank und viele Grüße
Simona
Eintragungen der Pfändung der Grundschulden beim Grundbucham
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Den Antrag musst Du jetzt stellen!
Infos zum Aufgebot zur Kraftlosereklärung:
http://www.ag-warendorf.nrw.de/aufgaben ... /index.php" target="blank
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de ... fahren.pdf" target="blank
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