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Verfasst: 15.09.2009, 09:23
von Kathy
Konto dicht wirkt immer Wunder. Da zahlen auch die Schuldner die eigentlich wirklich gar net zahlen können.

Da kommt dann das Geld plötzlich aus allen Ecken.

Wir haben bei Zahlungsbereitschaft des Schuldners dann das Konto immer vorläufig wieder freigegeben und sobald eine Zahlung nicht kam sofort wieder dicht gemacht.

Verfasst: 16.09.2009, 09:10
von webster
Guten Morgen zusammen!
Schön, daß ich so viele Antworten bekommen, vielen Dank euch allen!
Wir haben auch überlegt, das Konto des Bruders mit der Pfändung "dicht zu machen" nur, das Problem ist, unsere Honorarforderung ist höher, als der Unterhalt in Höhe von 1.600,00 Euro, die jeden Monat auf das Konto gehen. Wenn wir jetzt das Konto pfänden, dann wird davon wahrscheinlich einmal was an uns gezahlt und dann sagen sich ihr bruder und sie, wir machen ein anderes Konto bei einer anderen Bank auf, sagen dem Exmann Bescheid, er soll auf das andere Konto zahlen und dann war es das wieder. Wir wollen versuchen, den Anspruch der Schuldnerin auf den Unterhalt bei ihrem Ex zu pfänden. Dazu müssen wir aber erst einmal beim Bund nachfragen, ob er noch da ist, wo er wohnt, etc., und ob wir da die Auskunft bekommen, ist auch so eine Sache, die letzte Adresse, die wir von ihm haben ist in Montenegro !!! Wir werden auch noch versuchen, den Anwalt anzurufen, der ihn vertritt, vielleicht bekommen wir da auch noch die ein oder andere Information. Eine Strafanzeige ist auch nicht schlecht, aber da muß ich den anderen leider zustimmen, mal funktioniert ist, aber meistens wird das Verfahren eingestellt oder es interessiert die Schuldner nicht wirklich. Leider sind sie immer gerissener und wissen ganz genau, was sie machen müssen, um nicht zahlen zu müssen. Wir werden aber auf jeden Fall dran bleiben, und irgendwie kriegen wir die Gute auch, bei der Höhe des Honorars geht das gar nicht anders, aber hinterher ist man immer schlauer, ggr. Ich sag euch aber gerne bescheid, wie es weiter gelaufen ist, ok?
Einen schönen Tag wünsch ich Euch noch, auch wenn es noch ziemlich grau ist draußen!! :wink2

Verfasst: 16.09.2009, 09:18
von skugga
Nur nochmal zur Verdeutlichung: Ihr könnt das Konto des Bruders NICHT "dicht machen", da Ihr gegen den Bruder ja keinen Anspruch habt. Ihr könnt lediglich den Auszahlungsanspruch Eurer Schuldnerin gegenüber dem Bruder pfänden.

Verfasst: 16.09.2009, 09:20
von webster
Genau das meint ich auch :-)

Verfasst: 16.09.2009, 09:48
von SH28111977
ich verstehe das gedöns mit dem konto jetzt nicht... wieso pfändest du nicht den unterhaltsanspruch gegen den mann? das wäre doch wirklich das einfachste.

Verfasst: 16.09.2009, 09:51
von Grübchen
Da hat Skugga natürlich Recht. Sorry.

Aber pfänden würde ihn den Anspruch trotzdem auch wenn dabie nur ein Teil rauskommt. Und wenn dem Bruder ein VZV zugestellt wird, darf er auch nicht an sie zahlen. Ich würde mir den Teil nicht durch die Lappen gehen lassen. Du kannst ja zeitgleich weiter forschen.

Verfasst: 16.09.2009, 13:05
von webster
Den Unterhaltsanspruch gegen den Mann werden wir auch versuchen, zu pfänden, nur wie gesagt, wir brauchen da erst einmal seine genaue Adresse (und da stellt sich dann die Frage, Ausland?), seine Dienstbezeichnungen etc., damit das auch genau bei ihm ankommt und wenn da nichts bei raus kommt, werden wir halt das Konto des Bruders dichtmachen, grins, den Anspruch auf Auszahlung an den Bruder!, pfänden. Und wenn gar nichts anderes geht ... kann man eigentlich auch bei ihr vorbeifahren und mal nett nachfragen?

Verfasst: 16.09.2009, 13:51
von Soenny
Ihr solltet versuchen, über den Dienstherrn zuzustellen an den Ex-Mann. Dazu müßtest du die genaue Behördenbezeichnung kennen und dann da anrufen, Personalreferat verlangen und denen erklären, daß du an Herrn XY zustellen möchtest, an wen du das schicken kannst. Bei Bundeswehrangehörigen ist es keine Seltenheit, daß über den Dienstherrn zugestellt wird.