Insolvenzverfahren
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist der springende Punkt. Wenn's im Titel steht, reicht der schlichte Hinweis. Wenn die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht im Titel aufgenommen wurde, dann wäre - wie bei einer Klage - in der Forderungsanmeldung zu diesem Umstand vorzutragen.
- Ayla
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Danke für die Hinweise.
Im Titel steht es drin. Die unerlaubte Handlung gründet darauf, dass der Schuldner von seiner Krankenkasse das Geld für die Klinikrechnung erhalten hat, dieses Geld jedoch nicht weitergeleitet hat.
Ich hatte mir das gestern noch irgendwie zusammengebastelt. Hatte der Chef auch kommentarlos unterschrieben...
Im Titel steht es drin. Die unerlaubte Handlung gründet darauf, dass der Schuldner von seiner Krankenkasse das Geld für die Klinikrechnung erhalten hat, dieses Geld jedoch nicht weitergeleitet hat.
Ich hatte mir das gestern noch irgendwie zusammengebastelt. Hatte der Chef auch kommentarlos unterschrieben...