Räumungs- und ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Smilie
...ist hier unabkömmlich !
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#21

10.02.2009, 12:23

Räumen kannst Du doch nur den Ort, der auch im Titel klar bezeichnet ist. Also kannst Du auch nur diesen Ort nehmen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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rena
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#22

13.03.2009, 08:49

Huhu,

wir haben als Kläger nun ein Urteil erwirkt, wonach der Beklagte eine Scheune räumen soll und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Streitwert wurde festgesetzt auf 2.000 €.

Im RA-Micro gibt es ja ein Muster für einen Räum- und ZV-Auftrag, der sieht richtig aus.

Meine Frage richtet sich nun auch auf den GW.

In meinem Foko habe ich ja im Prinzip nur den KFB drin und das Programm zieht sich dann diesen Wert als GW für die ZV.

Muss ich diesen GW dann erhöhen um den Wert der Räumung? Und was lege ich hier zugrunde?
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rena
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#23

13.03.2009, 10:07

Kann mir das jemand verdeutlichen, bin mir nicht sicher!

Nehm ich dann für die Räumung die festgesetzten 2.000 € und schlage hier dann noch den KFB drauf?
jenniver
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#24

13.03.2009, 13:25

Für die Räumung nimmst du den Wert aus dem Klageverfahren für die Räumung. Wenn du die Räumung in Auftrag gibst, ist das dann auch dein Wert für die ZV. Wenn ihr aber auch noch die ZV wegen Zahlungsrückständen durchführt bzw. die Zahlung des KFB noch mit vollstreckt, dann müssen diese Werte mit hinzugerechnet werden.
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rena
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#25

13.03.2009, 14:01

Vielen lieben Dank jenniver, dann habe ich richtig gedacht!

Schönes Wochenende :D
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