Räumungs- und ZV-Auftrag
Räumen kannst Du doch nur den Ort, der auch im Titel klar bezeichnet ist. Also kannst Du auch nur diesen Ort nehmen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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- rena
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Huhu,
wir haben als Kläger nun ein Urteil erwirkt, wonach der Beklagte eine Scheune räumen soll und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Streitwert wurde festgesetzt auf 2.000 €.
Im RA-Micro gibt es ja ein Muster für einen Räum- und ZV-Auftrag, der sieht richtig aus.
Meine Frage richtet sich nun auch auf den GW.
In meinem Foko habe ich ja im Prinzip nur den KFB drin und das Programm zieht sich dann diesen Wert als GW für die ZV.
Muss ich diesen GW dann erhöhen um den Wert der Räumung? Und was lege ich hier zugrunde?
wir haben als Kläger nun ein Urteil erwirkt, wonach der Beklagte eine Scheune räumen soll und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Streitwert wurde festgesetzt auf 2.000 €.
Im RA-Micro gibt es ja ein Muster für einen Räum- und ZV-Auftrag, der sieht richtig aus.
Meine Frage richtet sich nun auch auf den GW.
In meinem Foko habe ich ja im Prinzip nur den KFB drin und das Programm zieht sich dann diesen Wert als GW für die ZV.
Muss ich diesen GW dann erhöhen um den Wert der Räumung? Und was lege ich hier zugrunde?
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Für die Räumung nimmst du den Wert aus dem Klageverfahren für die Räumung. Wenn du die Räumung in Auftrag gibst, ist das dann auch dein Wert für die ZV. Wenn ihr aber auch noch die ZV wegen Zahlungsrückständen durchführt bzw. die Zahlung des KFB noch mit vollstreckt, dann müssen diese Werte mit hinzugerechnet werden.