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Verfasst: 14.11.2008, 10:44
von Autotextkönigin
@Rapunzel - ich kann deine Begründung zwar nachvollziehen, aber es ist doch eigentlich - mit Anwaltsprogramm - kein so großer Aufwand, das Foko auszudrucken. Gebucht wird der Geldeingang doch sowieso, d.h. im Zweifel hast du die Akte eh auf dem Tisch, oder? Schick die Forderungsaufstellung doch kommentarlos an den GVZ per Fax nur sein AZ drauf und fertig.

Verfasst: 17.11.2008, 08:04
von Goldlöckchen
@Autotextkönigin: Es ging mir um die Vorgänge, wo ich Zahlungen des GV erhalte und diese dann nach geraumer Zeit einfach mal so eine FA wollen, eben weil sie ihre eigenene Forderungskonten oftmals ungenau führen. Dann muss ich die Akte extra bearbeiten und viele GV´s haben ihre Fax-Nr. nicht auf dem Briefkopf. Es geht hier ja auch um den Aufwand, den man hat, wenn man täglich 15 Forderungsaufstellungen an die GV´s schicken muss.

LG
Rapunzel

Verfasst: 17.11.2008, 08:28
von Soenny
Das dürfte aber doch eher die Ausnahme sein, daß ein Gerichtsvollzieher eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordert. Und wie ATK schon schreibt, das FoKo müßte ja aktuell sein, wenn du alles gebucht hast und ist schnell ausgedruckt. Ich kenne das auch nur so, daß die Gerichtsvollzieher ein FoKo anfordern, wenn sie der Meinung sind, daß irgendwo eine "Fehlbuchung" ist ;)

Verfasst: 17.11.2008, 09:18
von Goldlöckchen
Das kommt leider sehr oft vor. Und bei ein paar hundert ZV-Akten summiert sich das ganz schön.

Verfasst: 17.11.2008, 09:19
von Goldlöckchen
Das kommt leider sehr oft vor. Und bei ein paar hundert ZV-Akten summiert sich das ganz schön.

Verfasst: 17.11.2008, 09:19
von HIMI
und ich habe auch schon gelegentlich erlebt, daß Forderungsbestandteile vom GV nicht erfaßt und daher nicht beigetrieben wurden. Ist doch besser, das fällt früher als später auf, wenn der GV den Titel vielleicht schon ausgehändigt hat.

Verfasst: 17.11.2008, 09:26
von Soenny
Schick die Sachen doch per Mail an die Gerichtsvollzieher, die meisten haben doch mittlerweile Mail :wink: