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Verfasst: 10.02.2008, 14:17
von GV Alt
Für einen einfachen ZV-Auftrag reicht der Original-Auftrag aus. Eine Abschrift ist nicht nötig (habe bisher keinen Schuldner gehabt, der eine Abschrift des Auftrages beantragt hat). - Eine od. mehrere Abschriften sind reine Papierverschwendung!

Bei einem Kombi-Auftrag ist eine Abschrift erforderlich (eine Abschrift ist dem Schuldner mit der EV-Ladung zuzustellen). - Fehlt die Abschrift, wird sie vom GV erstellt und berechnet.

Verfasst: 10.02.2008, 19:04
von butterflybabe
:thx GV Alt

Ich werd mal nachsehen, ob unsere GV diese Abschrift extra berechnen. Ist mir zwar noch nicht aufgefallen, kontrolliere die GV-Abrechnungen aber auch nur überschlägig. Ggf. füge ich jetzt eine Abschrift bei.

Verfasst: 10.02.2008, 19:14
von Ciara
Ich schicke immer nur Kombi-Aufträge raus, aber immer nur ein Exemplar ohne Abschrift. :roll:

Verfasst: 11.02.2008, 13:17
von secret72
Ich schick das Original mit zwei Kopien raus. Eine davon hefte ich gleich zu meinen Vollstreckungsunterlagen mit ran in der Hoffnung, sie dann so zurückzuerhalten. Wenn ich dann weiter / wieder vollstrecken muss, muss ich den Auftrag nicht erst aus der Akte rauskopieren.