Verfasst: 10.02.2008, 14:17
Für einen einfachen ZV-Auftrag reicht der Original-Auftrag aus. Eine Abschrift ist nicht nötig (habe bisher keinen Schuldner gehabt, der eine Abschrift des Auftrages beantragt hat). - Eine od. mehrere Abschriften sind reine Papierverschwendung!
Bei einem Kombi-Auftrag ist eine Abschrift erforderlich (eine Abschrift ist dem Schuldner mit der EV-Ladung zuzustellen). - Fehlt die Abschrift, wird sie vom GV erstellt und berechnet.
Bei einem Kombi-Auftrag ist eine Abschrift erforderlich (eine Abschrift ist dem Schuldner mit der EV-Ladung zuzustellen). - Fehlt die Abschrift, wird sie vom GV erstellt und berechnet.