"netter" Gerichtsvollzieher

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tigra
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#21

09.11.2007, 09:04

ja, das hätt ich doch mal dem mdt. weitergeleitet, mit dem hinweis, dass wie vom gv angegeben er leider nicht hexen kann und du auch nicht der hätte sich bestimmt dafür bedankt!
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Rehlein39
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#22

09.11.2007, 19:03

Diesen Spruch habe ich schon öfter in Geschäften bzw. Restaurants gesehen - ist doch recht lustig. Na gut, schon ein bißchen unangemessen. Der GV scheint ein bißchen Sinn für schwarzen Humor zu haben. Aber ich schließe mich den anderen an: in Berlin kann die ZV schon mal ein paar Monate dauern und den GV immer wieder anzuschreiben bringt auch nicht viel, dann muss er ja die Schreiben beantworten und kommt nicht zum vollstrecken :wink: Wir fragen immer erst so nach ca. 2 Monaten nach.
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Master24
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#23

09.11.2007, 19:24

Also ich persönlich notiere mir hinsichtlich eingeleiteter ZV-Anträge eine Frist von 6 Monaten. Erst dann tendiere ich dazu, beim GVZ nachzufragen. Ist ja dann auch irgendwie angebracht, finde ich.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#24

09.11.2007, 20:27

Mein Chef nennt die GVZs "Der beste Freund des Schuldners".
Manchmal lässt die Sachbearbeitung / Schnelligkeit zu wünschen übrig.
Mich nervts nur manchmal.
Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass die GVZ oftmals nur 2 Stunden die Woche zu sprechen sind..... neeeervt.

Aber zu dem anfangs zitierten Spruch: Find ich witzig. Werd ich ausdrucken und ins Büro hängen, gut sichtbar für den Chef....
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
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charly03
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#25

09.11.2007, 21:14

Die erste Frist nach ZV-Einleitung wird von mir meist nach vier Monaten notiert. Sollte bis dahin immer noch nichts passiert sein, frag ich meist telefonisch beim GV nach - sollte er denn erreichbar sein.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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Majo
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#26

12.11.2007, 15:30

naja, der Spruch war mit jetzt jedenfalls eine Lehre. In Zkunft leg ich die Wiedervorlagen großzügiger ;-)
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Grübchen
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#27

12.11.2007, 15:35

Also bei uns arbeiten die GVZ schneller. Nach vier bis sechs Wochen frage ich nach. Da ich selbst mal bei einem gearbeitet habe, weiß ich zwar wie viel die zu tun haben, aber ich moser ja auch nicht gleich rum, sondern frag mal freundlich wie denn die Lage so ist. Die GVZ die ich kenne hier, verdrehen immer die AUgen wenn die hören, dass andere Kllegen sechs MOnate brauchen, das ist viel zu lang. Ich würde da viel mehr Theater machen. Hatten die Diskussion ja auch schon mal in einem anderen Thread. ICh neige immer dazu, anzurufen, wenn es mir definitiv zu lange dauert. Um herauszubekommmen, warum es so ist. Das klappt dann schon
LG Grübchen
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